114 IV. Buch. Familienrechte. I. Theil. Väterliche Gewalt.
walt durch eine separirte Oekonomie ist hier nur zu
erwähnen, aber im Deutschen Recht auszuführen.
§. 784.
Folgen der AufMit ¬
Aufhebung der väterlichen Gewalt müshebung ¬
der vätersen, ¬
1) wie es im Begriff liegt, alle Folgen
lichen Gewalt.
derselben (§. 635--666.) in Beziehung auf das
Verhältniß zwischen Vater und Sohn, und in Betreff Dritter ¬
aufhören, und der Sohn stellt selbst die Person eines
Hausvaters vor 9). 2) Wird die Gewalt beim Leben des
Vaters geendigt, so muß gleichfalls aus eben dem Grunde das
ius sui heredis wegfallen, selbst wenn sie durch eine separirte
Oekonomie aufgehoben ist r). 3) Erlischt sie durch den Tod
des Vaters, so werden die Kinder sui heredes, und erhalten
nun die Gewalt über ihre eignen nicht emancipirten Kinder
sofern sie nicht selbst aus der Gewalt entlassen, und nachher
wieder in dieselbe zurückgekehrt waren s). Erlischt sie durch
den Tod der Kinder, so behält der Vater nicht mehr, wie
sonst, einen lebenslänglichen Nießbrauch an deren Vermögen,
wenn keine Descendenten, sondern Brüder da sind, selbst nicht
einmal an den Adventitien, vielmehr tritt er bloß in das Verhältniß ¬
eines Erben. Hinterläßt das Kind aber Descendenten, ¬
welche erben, so behält er ihn auf allen Fall an den
Adventitien t). 4) Die Emancipation und volle Adoption
hat, außer daß sie, wie es sich von selbst versteht, die Wirkungen ¬
der väterlichen Gewalt aufhebt, noch die merkwürdige
Folge, daß sie alle bloß bürgerlichen Privat-Rechte und Verbindlichkeiten, ¬
mit Ausnahme weniger Rechte u), in der Person ¬
des Entlassenen zerstört x), und also auch das ius agnationis, -
und die davon abhängenden bürgerlichen FamilienRechte ¬
y). Diesen Verlust der Agnations=Rechte nennt man
9) L. 9. pr. de SCt. Macedon.
(6. 30.) pr. I. h. t. (1. 12.) L. 41.
(14. 6) L. ult. §. ult. C. de inoffic.
de adopt. (1. 7.).
test. (3. 28.
1) S. oben §. 651.
r) Grupen discept. for. c. 2.
u) L. 16. C. de usufr. (3. 33.).
m. 3. Pufendorf T. 3. Obs. 1.
*) L. 5. §. ult. L. 6. 7. 10. de
A. M. ist I. H. Boehmer de statu
cap. minut. (4. 5.).
liberor. sui iur. factor. per separat.
y) L. 3. §. 1. eod. L. 10. pr. C.
vel nuptias (Exerc. T. 1.)
de adopt. (8. 48.).
s) L. 3. C. de iure deliberandi