Full text: Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

32. Abschnitt: Maschinen. 
433 
4. Pflicht zu 
Nach von uns eingezogener Erkundigung 
ist 
sofortiger Unter 
suchung. 
es üblich und auch möglich, die von dem Groß 
Nähmaschinen 
Nadeln. 
händler gelieferten Nähmaschinen-Nadeln sofort nach 
der Lieferung auf ihre Beschaffenheit zu prüfen. 
Die Nadeln sollen meistens in Packeten zu 10oo Stück 
geliefert werden, und ist es leicht, aus solchen einige 
Nadeln zu entnehmen und sich von der Güte und 
richtigen Beschaffenheit derselben zu überzeugen. 
9. Dezember 1896. 
G 133. Bl. 51 — 
In der Eisen- und Stahlgießerei besteht ein Handels- 5. Anspruch auf 
Schadenersatz. 
Schiffchen zu 
gebrauch, daß Schadensersatz bei Lieferung über 
Nähmaschinen. 
temperter Schiffchen zu Nähmaschinen nicht geleistet 
wird. *) 
Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung von 
prima weichem und leicht zu verarbeitendem Material 
versprochen ist. 
Der Käufer muß die Beschaffenheit des Gusses 
bei der ersten Bearbeitung feststellen und ist dann 
zur Rückgabe der Schiffchen in der Lage, bevor 
weiterer Schaden entstanden ist. 
G 172. Bd. I — Bl. 143/4 — 30. Juni 1905. 
Es ist handelsgebräuchlich, daß eine Verkäuferin 6. Handlungs 
gehilfen zur 
im Nähmaschinengeschäft, ohne besondere Er-Vereinbarung des 
Umtausches 
befugt. 
mächtigung ihres Prinzipals Abmachungen mit 
Nähmaschinen. 
*) Es handelt sich um den Anspruch für nutzlos auf 
gewendete Arbeitslöhne, Rohstoffe und dgl. 
28 
Apt, Gutachten. **
	        
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