32. Abschnitt: Maschinen.
433
4. Pflicht zu
Nach von uns eingezogener Erkundigung
ist
sofortiger Unter
suchung.
es üblich und auch möglich, die von dem Groß
Nähmaschinen
Nadeln.
händler gelieferten Nähmaschinen-Nadeln sofort nach
der Lieferung auf ihre Beschaffenheit zu prüfen.
Die Nadeln sollen meistens in Packeten zu 10oo Stück
geliefert werden, und ist es leicht, aus solchen einige
Nadeln zu entnehmen und sich von der Güte und
richtigen Beschaffenheit derselben zu überzeugen.
9. Dezember 1896.
G 133. Bl. 51 —
In der Eisen- und Stahlgießerei besteht ein Handels- 5. Anspruch auf
Schadenersatz.
Schiffchen zu
gebrauch, daß Schadensersatz bei Lieferung über
Nähmaschinen.
temperter Schiffchen zu Nähmaschinen nicht geleistet
wird. *)
Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung von
prima weichem und leicht zu verarbeitendem Material
versprochen ist.
Der Käufer muß die Beschaffenheit des Gusses
bei der ersten Bearbeitung feststellen und ist dann
zur Rückgabe der Schiffchen in der Lage, bevor
weiterer Schaden entstanden ist.
G 172. Bd. I — Bl. 143/4 — 30. Juni 1905.
Es ist handelsgebräuchlich, daß eine Verkäuferin 6. Handlungs
gehilfen zur
im Nähmaschinengeschäft, ohne besondere Er-Vereinbarung des
Umtausches
befugt.
mächtigung ihres Prinzipals Abmachungen mit
Nähmaschinen.
*) Es handelt sich um den Anspruch für nutzlos auf
gewendete Arbeitslöhne, Rohstoffe und dgl.
28
Apt, Gutachten. **