Full text: Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

30. Abschnitt: Linoleum. 
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30. Abschnitt: Linoleum. 
Einen Handelsgebrauch, wonach den Reisenden, 
die neben ihrem Gehalt auch noch Provision von 
den durch sie vermittelten Geschäften beziehen, 
diese Provision sofort nach erfolgter Lieferung der 
Ware zu zahlen ist und nicht erst, nachdem Zah 
lung seitens des Käufers geleistet ist, haben wir 
im Linoleumgeschäft nicht feststellen können. 
G 218. Bd. III — Bl. 88 — 30. September 1903. 
Fälligkeit der 
Provision.
	        
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