Volltext : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

Nur  einmalige
Untersuchung.
Art  der  Untersuchung. -


Besonderer  Teil.
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stattfindet;  die  Höhe  dieses  Skontos  ist  verschieden
und  richtet  sich  nach  der  Länge  der  Zeit,  die  zwischen
der  tatsächlichen  Zahlung  und  der  vereinbarten
Zahlungszeit  liegt.
G  167.  Bd.  I  —  Bl.  252  —  14.  September  1904.
E.  Mängelrüge.
31.
Im  Konfektionsgeschäft  besteht  kein  Handelsgebrauch, -
  daß  nach  Untersuchung  des  Stoffes  durch
den  Kaufmann  beim  Eingang  des  Stoffes  eine  nochmalige ¬
  Untersuchung  stattzufinden  hat,  nachdem
der  Stoff  zur  Verarbeitung  weiter  gegeben  und  nach
der  Verarbeitung,  beispielsweise  zu  Mänteln,  wieder
zu  dem  Kaufmann  zurückgelangt  ist.
G  135.  Bd.  I  —  Bl.  79  —  2.  November  1905.
32.
In  dem  Konfektionsgeschäft  besteht  der  Handelsbrauch, -
  daß  die  dem  Kaufmann  gelieferten  Konfek
tionsstoffe  bei  deren  Eingang  auf  ihre  Fehlerhaftigkeit
nicht  im  ganzen  Umfang  untersucht  und  geprüft
werden,  sondern  daß  der  Empfänger  nur  einige
Meter,  worunter  etwa  drei  bis  vier  Meter  zu  verstehen ¬
  sind,  einer  Untersuchung  unterzieht  und.
wenn  hierbei  ein  Fehler  sich  nicht  findet,  die  weitere
Untersuchung  unterläßt.
G  135.  Bd.  I  —  Bl.  69  —  1.  März  1905.
            
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