Full text: Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

26. Abschnitt: Konfektion. 
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Kunden nicht bei Abschluß des Geschäfts darauf 
aufmerksam gemacht hat, daß Verpackung und 
Porto für die Versendung berechnet wird. 
G 135. Bd. I — Bl. 43 — 25. Februar 1904. 
12. 
Ein allgemeiner Handelsgebrauch, nach dem der Pflicht zur Rück 
nahme der 
Emballagen? 
Verkäufer zur Rücknahme der zur Versendung an 
Damenhüte. 
einen auswärtigen Kaufmann verwendeten Kartons 
verpflichtet ist, besteht in dem Damenhutgeschäft 
nicht. Vielmehr würde es hierzu einer Vereinbarung 
bedürfen. 
G 298. Bd. I — Bl. 17 — 25. Mai 1905. 
D. Zahlung des Preises. 
13. 
1. Zusendung 
Ein Handelsgebrauch, wonach bei Warenliefe 
des Kaufpreises. 
rungen der Lieferant verpflichtet wäre, den Kauf 
preis von dem Empfänger der Ware abzuholen, hat 
in dem Berliner Konfektionsgeschäft niemals be 
ständen. Dies gilt namentlich auch für den Fall, 
daß für die Zahlung des Kaufpreises ein Ziel von 
dreißig Tagen mit vier Prozent Skonto vereinbart 
worden ist. 
G 218. Bd. III — Bl. 65 — 21. April 1903. 
14. 
2. Usance 
Im Konfektionsgeschäft besteht kein Handels 
mäßiges Zahlungs 
ziel. 
gebrauch, wonach bei Käufen im Großhandel in 
Apt, Gutachten. *
	        
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