26. Abschnitt: Konfektion.
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Kunden nicht bei Abschluß des Geschäfts darauf
aufmerksam gemacht hat, daß Verpackung und
Porto für die Versendung berechnet wird.
G 135. Bd. I — Bl. 43 — 25. Februar 1904.
12.
Ein allgemeiner Handelsgebrauch, nach dem der Pflicht zur Rück
nahme der
Emballagen?
Verkäufer zur Rücknahme der zur Versendung an
Damenhüte.
einen auswärtigen Kaufmann verwendeten Kartons
verpflichtet ist, besteht in dem Damenhutgeschäft
nicht. Vielmehr würde es hierzu einer Vereinbarung
bedürfen.
G 298. Bd. I — Bl. 17 — 25. Mai 1905.
D. Zahlung des Preises.
13.
1. Zusendung
Ein Handelsgebrauch, wonach bei Warenliefe
des Kaufpreises.
rungen der Lieferant verpflichtet wäre, den Kauf
preis von dem Empfänger der Ware abzuholen, hat
in dem Berliner Konfektionsgeschäft niemals be
ständen. Dies gilt namentlich auch für den Fall,
daß für die Zahlung des Kaufpreises ein Ziel von
dreißig Tagen mit vier Prozent Skonto vereinbart
worden ist.
G 218. Bd. III — Bl. 65 — 21. April 1903.
14.
2. Usance
Im Konfektionsgeschäft besteht kein Handels
mäßiges Zahlungs
ziel.
gebrauch, wonach bei Käufen im Großhandel in
Apt, Gutachten. *