fullscreen : Bucher, Karl: System der Pandekten oder Versuch einer wissenschaftlichen Darstellung des Justinianeischen Privatrechts

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Viertes  Buch.
Erbrecht').
Lud. -
  Gfr.  Madihn  Principia  iuris  Romani  de  successionib.
s.  de  iure  hereditario  systematice  in  usum  praclectionum
Karl
disposita.  Fof.  ad  Viadr.  1787.  et  1792.  8.  —
Friedrich  von  Dalwigk  Versuch  einer  philosophisch -
  juristischen  Darstellung  des  Erbrechts.  3  Thle.
WViesbaden  1820  —  1822.  8.
§.  353.
Universal-  und  Singularsuccession.  Unterschied
zwischen  Delation  und  Erwerb.
Bei  der  Darstellung  des  Erbrechts  kommt  zunächst
und  vor  allen  Dingen  der  wichtige  Unterschied  zwischen
Universal-  und  Singularsuccession,  oder  zwischen  Erbschaft ¬
  und  Vermächtniss  in  Betracht.  Universalsuccession ¬
  ist  vorhanden,  wenn  die  ganze  Vermögensmasse,
1)  Doneau  betrachtet  nach  Anleitung  der  Institutionen  (vgl.
§.6,  I.  2,  9.)  das  Erbrecht  als  Erwerbart  des  Eigenthumes.
diese  Ansicht,  die  von  vielen  Systematikern  befolgt  wird,
ist,  wenn  gleich  nicht  unrichtig,  doch  viel  zu  einseitig
und  unsystematisch.  Durch  das  Eibrecht  wird  bekanntlich
das  Vermögen  überhaupt,  welches  ein  Verstorbener
hatte,  übertragen,  welches  sowohl  aus  Sachen,  als  aus
Forderungen  besteht.  Es  kann  daher  auch  das  Erbrecht,
einer  natürlichen  Ordnung  zufolge,  erst  nach  vollendete
Darstellung  des  gesammten  Vermögensrechts  lebender
Bürger  gehörig  entwickelt  werden,  da  es  sich  sowohl  auf
das  Sachenrecht,  als  auf  das  Recht  der  Forderungen  in  gleichem -
  Verhältniss  bezieht.
            
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