24.2.
Mittheilungen aus der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte in Gegenständen des Civilrechts und Civilprozesses
24.2.1.
Umfang eines Antragsrechts und der hiefür bestehenden Hypothek
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Oberlandesgerichtliche Entscheidungen.
Mittheilungen aus der Rechtsprechung der Ober-
landesgerichte in Gegenständen des Civilrechts und
Civilprozeffes.
Umfang eines Austragsrechts und der hie-
für bestehenden Hypothek. §§ 33, 12, Nr. 4, 11,
19, 22, 137 des Hyp.-Ges.; §§ 26, 28 Nr. 5 der In-
struktion zum Hyp.-Ges.
Der Hypothekeneintrag für einen Austragsberech-
tigten lautet:
„Am 20. Mai 1882.
Wohnung oder jährlich 34 Mk. 28 Pf. und
ein jährlicher Austrag im Anschläge von 102 Mk.
86 Pf. auf Lebensdauer für den Austragsbauern
A. von B. laut Hypothekenbriefes des k. Notars
N. vom 2. Mai ds. Jrs."
In der Summenkolumne der IH. Rubrik waren aus-
geworfen:
„34 Mk. 29 Pfg. (Wohnung) und
102 Mk. 86 Pf. jährlicher Anschlag (der son-
stigen Naturalreichnisfe)."
In dem Vertheilungsplane bezüglich des Erlöses aus
dem subhastirtcn Anwesen wurden dem Anträge des A.
gemäß in II. Reihe die liquidirten Austragsrückstände
im Betrage von 384 Mk. 64 Pf. eingesetzt und statt des
Anschlags von 102 Mk. 86 Pf. ein von A. liquidirter
höherer Betrag, der inol. des Wohnungsanschlages zu
34 Mk. 28 Pf. die Summe von 382 Mk. 9 Pf. bezifferte,
berücksichtigt.
Auf Widerspruchsklage eines nachgehenden bei der
Vertheilung unbefriedigt gebliebenen HYMhekglüubigers
wurden vom Landgerichte die Austragsrückstände aus dem
Vertheilungsplane gestrichen, ferner wurde ausgesprochen,
daß neben dem Ansprüche von 34 Mk. 28 Pf. für Woh-
nung lediglich nur der Betrag von 102 Mk. 86 Pf. für
die sonstigen Naturalreichnisfe Berücksichtigung finden