Volltext : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

Offnung  der  ver
siegelten  Probe
durch  die  Sach
verständigen  oder
durch  Käufer.

Besonderer  Teil.
326
Den  Sachverständigen  wird  in  den  meisten  Fällen
der  Verkaufspreis  überhaupt  nicht  bekannt  gegeben;
sie  treffen  die  Feststellung  des  Minderwertes  durch
die  Vergleichung  der  dem  Abschlüsse  zu  Grunde
gelegten  mit  der  aus  der  Lieferung  gezogenen  Probe.
und  um  diesen  Minderwert  wird  der  ursprüngliche
Kaufpreis,  ganz  unabhängig  von  etwaigen  Preisschwankungen, -
  gekürzt.
Unseres  Erachtens  würde  die  genaue  Durchführung ¬
  des  §  472  BGB.  in  sehr  vielen  Fällen  nicht
möglich  sein;  auf  die  Bestimmung  des  Minderwertes
können  verschiedene  Fehler  der  Ware  einwirken.
und  die  Sachverständigen  sind  nur  in  der  Lage.
den  Minderwert  zur  Zeit  der  Abschätzung  festzustellen, ¬
  während  sie  schwerlich  zu  begutachten
fähig  sind,  wie  hoch  ein  solcher,  aus  den  verschiedensten ¬
  Gründen  sich  ergebender  Minderwert
zu  irgend  einer  anderen  mehr  oder  weniger  länger
zurückliegenden  Zeit  betragen  hat.
G  45.  Bd.  IX  —  Bl.  351
22.  Oktober  1903.
47.
Im  Getreidehandel  ist  es  üblich,  daß  das  vom
Vertreter  des  Verkäufers  versiegelte  Verkaufsmuster
im  Falle  einer  Arbitrage  den  Sachverständigen  ohne
vorherige  Öffnung  eingehändigt  wird.  Sind  aber
beim  Abschlüsse  des  Geschäftes  außer  der  versiegelten -
  Originalprobe  weitere  Duplikatmuster  dem
Käufer  nicht  gegeben  worden,  so  ist  der  letztere
genötigt,  das  versiegelte  Muster  zur  Vergleichung
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer