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Wenn aber selbst hierin nicht Zweifel erhoben werden wollte,
so könnte vom Geldbesitzer doch wohl bemerkt werden, es kann nichts
hergeliehen werden, weil keine beruhigende Gewißheit besteht, ob nicht
schon Jemand vorhanden ist, der das Pfandrecht nach Vorschrift des
§. 452 des a. b. G. B. ohne Vormerkung erworben hat. Bei dieser Zweifelhaftigkeit -
werden Gewerbsbesitzer schwer oder gar nie Gelder erlangen. -
Welchen Verlegenheiten sind sie aber hiebei ausgesetzt, welche
leicht begreiflich sind, wenn man das Leben und Treiben dieser Geldmittel -
benöthigenden Klasse von Staatsbürgern näher in das Auge
zu fassen vielfältige Gelegenheit hat.
Was soll eine erleuchtete Staatsverwaltung wohl veranlassen
diese Staatsbürger um so wesentliche zur Belebung der Industrie
höchst nöthige Vortheile zu bringen?
Die im J. 1802 angeordnete Uebertragung der verkäuflichen
Gewerbe aus den Grundbüchern in die Gewerb=Vormerkprotokolle
geschah sicherlich nicht, um die bis dahin bestandene sichere Festigkeit
im Eigenthums= und Pfandrechtserwerbe zu untergraben, sondern
höchst wahrscheinlich bloß deßhalb, weil in jedem Bezirke die die Gewerbe -
überwachen sollende politische erste Behörde zuerst die volle Zahl
der im Bezirke auszuübenden Gewerbe und Individuen ihrer Betreibung -
kennen muß. Vorher waren z. B. in einem und demselben Bezirke -
50 — 60 Dominien und Grundbuchsbehörden, in deren Grundbücher -
die Besitzer eingetragen wurden. Die politische Ortsobrigkeit
wurde von Veränderungen in der Umschreibung nicht verständigt, und
so fehlte der politischen Ortsbehörde mehrfältig die Kenntniß vom
wahren Stande. Die Käufer übten die erkauften Gewerbe Jahre
lang aus, und bekümmerten sich um den polit. Consens zum Fortbetriebe -
nicht im Mindesten, der doch jedenfalls hiezu nöthig ist.
Andererseits erhielten aber auch die polit. Behörden durch das
hohe Hofdecret vom 7. April 1802 die Weisung, die Personalgewerbe
nicht so weit zu vermehren, daß der jetzt bestehende Werth derselben
zu sehr herabfällt, weil sonst die Gläubiger die bisher gesetzmäßig
gehabte Sicherheit verlieren würden .
Max-Planck-Institut für