Volltext : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

Besonderer  Teil.
312
den  Käufer  nur  zwei  Möglichkeiten,  seinen  Schadensersatz -
  zu  liquidieren,  entweder  durch  Vornahme  eines
Deckungskaufes  oder  durch  Anrufung  des  Londoner
Schiedsgerichtes,  das  die  Preisfeststellung  zu  bewirken ¬
  hat.
c)  Die  London  Corn  Trade  Association  lehnt  die
Bildung  eines  Schiedsgerichtes  ab,  wenn  nicht  ein
schriftlicher  Vertrag  der  Parteien  vorliegt,  mag  es  sich
um  ein  Geschäft  handeln,  das  auf  Grund  des  London
American  Grain  Contract  abgeschlossen  wurde,  oder
in  dem  Londoner  Arbitrage  vereinbart  war.
d)  Auch  dann,  wenn  der  Verkäufer  sich  geweigert
hat,  den  mündlich  abgeschlossenen  Vertrag  durch
Auswechslung  schriftlicher  Formulare  —  sei  es  des
London  American  Grain  Contract,  sei  es  des  auf
Londoner  Arbitrage  gerichteten  Vertrages  —  zu  vollziehen, -
  und  das  Londoner  Schiedsgericht  die  Entscheidung -
  abgelehnt  hat,  ist  der  Käufer  verpflichtet.
seinen  Schadensersatzanspruch  durch  Vornahme
eines  Deckungskaufes  zu  begründen  oder  ihn  vor  den
ordentlichen  Gerichten  in  London  zu  betreiben.
2.  Die  Rotterdamer  Usance,  die  zu  abstrakter
Schadensliquidation  berechtigt,  tritt,  wenn  sie  nicht
ausdrücklich  vereinbart  wurde,  auch  dann  nicht  ein.
wenn  durch  die  Schuld  des  Verkäufers  es  nicht  zur
Auswechslung  schriftlicher  Formulare,  sei  es  des
London  American  Grain  Contract,  sei  es  des  auf
Londoner  Arbitrage  gerichteten  Vertrages  gekommen
ist,  und  die  London  Corn  Trade  Association  die
Bildung  eines  Schiedsgerichtes  abgelehnt  hat.
            
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