Anderes Register.
theil und Morgengabe des verstotbe= |
Weiber / was sie für Rechte haben, di | |
nen Mannes Schulden bezahlen müssen
ihnen zum Nachtheil ihrer Männer
346
zukommen 329. sqq. sie können die
Weinfaß / dienet zu einem curiösen Leichen=Morgengabe -
zurück fordern, wenn de
283
Steine
Mannarm wird 330. 331. können die
Widerrufung einer gerichtlichen Voll¬Portionem -
statutariam erwählen 331.
119. saq.
macht
dürfen ihre Gerade nicht angreifen des
Wirthshäuser / deren verschiedne Namen
Mannes Schulden zu tilgen 331. ob sie
54. zu was Ende sie aufgericht worden
der selben renunciren können 332. können
54. wurden durch gewisse Zeichen von
dem Manne in Ansehung der Verbin= | |
andern unterschieden 54. in Rom kamen
lichkeiten Tort thun 332. sqq. auch in
ste in Mißcredit
Ansehung der Contracte 333. ingleichen
3.
bey den Testamenten 334. können der
Zeugen / deren peinliches Verhör 242.
väterlichen Erbschaft renunciren 335.
ob die Zeugen können torqviret werden
dürfen den Männern den Ehebruch nich | |
255. und welche 257. sqq. welche davon
verzeihen, wenn sie nicht wollen ibid.
262
frey sind
wenn die Männer von ihnen gelaufen,
Zoll / Definition desselben 59. dessen Einkönnen -
sie selbige so gleich citiren lassen
theilung in Land= und Wasser=Zoll 59.
336. können ihnen in Ansehung der
das Recht, denselben anzulegen, ist ein
Proceß=Sachen wehethun 336. könn e | |
Regale 60. in Teutschland erhielten die
von den Männern Unterhalt fordern,
Bischöffe von den Kaisern dieses Recht
wenn sie von Tisch und Bette von ihnen
zuerst 61. nachgehends auch andre
geschieden seyn 337. wenn sie die Herr=Fürsten -
und Städte 61. was heut zu
schaft führen können ibid. zu was für
Tage zu Errichtung eines neuen Zolles
Arbeit sie angehalten werden können
nöthig 62. ob der Zoll von einem Orte
338. was sie für Recht in Ansehen der
an den andern könne verlegt werden 64.
Kleidung haben ibid. ob sie ihres Heywer -
von dem Zoll befreyet ist 65. was
rathögutes verlustig werden, wenn sie
für Strafe darauf gesetzet, wenn vo| | |
sich von einem andern küssen lassen 339.
jemanden der Zoll verfahren worden 6 |
ob sie dasjenige für sich behalten dürfen ,
Zöllner / wie sie in Ansehung ihrer Verwas -
sie bey den Männern erwerben
21. 22
brechen zu bestrafen
838 372. sag. ob ste von ihrem Muß=CORRIGENDA. -
Pag. 72. lin. 13. lege: Ein Scholiastes oder Ausleger alter Schriften. pag. 245. lin.
16. lege fidicularum, pro lidicularum. pag. 246. lin. 27. lege verbalem & realem
pro verbalim & ealim. ibid. lin. penult. post selbsten adde weg.
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BStOTRE
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DFG
europäische Rechtsgeschichte