Metadaten : Adeliches Richteramt oder das gerichtliche Verfahren außer Streitsachen in den deutschen Provinzen der österreichischen Monarchie (1)

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Nachgelassene  Ehegattin:  Theresia.
Nachgelassene  Kinder:  drey  eheliche.
Ein  großjähriges:  Paul,  bürgerlicher  Glasermeister,
hier  Nr.  10  in  der  Roßau  wohnhaft.
Zwey  Minderjährige:  M.  A.  Moser,  Tabaktrafikantenseheweib, -
  19  Jahre  alt,  Nr.  12  auf  der  Wieden
hier;  dann  Johanna,  17  Jahre  alt,  ledig,  im  Sterborte ¬
  bey  der  Mutter.
Ob
ein  Testament  vorhanden  sey?  Ein  schriftliches, -
  in  welchem  die  Witwe  Universalerbin  seyn  soll.
Wo  sich  dasselbe  befinde:  bereits  publicirt.
Nächste  Verwandte:  Oben  angeführte.  Zum  Vormunde
wurde  von  der  Witwe  der  großjährige  Sohn  Paul
Schopp  vorgeschlagen.
Vermögen:  Wird  die  Abhandlung  zeigen.  Indessen  wurde
die  Jurisdictionssperre  angelegt.
Wien,  den  8.  Jänner  1812.
N.  N.,  Secretär  m.  p.
N.  N.,  Sperrcommissär  m.  p.
Paul  Schopp  m.  p.,  als  Zeuge.
Peter  Kern  m.  p.,  als  Zeuge  *).
*)  Das  für  die  Bezirksgerichte  im  Küstenlande  und  die  Landgerichte =
  in  Tyrol  und  Vorarlberg  gesetzlich  vorgeschriebene  Formular ¬
  (Instruction  für  dieselben,  §.  4  und  Anhang  Nr.  I.)  ist  etwas
von  dem  hier  gelieferten  Formular  der  Sperrrelation  verschieden,
und  ist  folgendes:
Gerichtliche  Sperre,  welche  in  dem  zur  Gemeinde ¬
  .  ..  .  .,  Gerichtsbarkeit  des  Collegialgerichtes ¬
  erster  Instanz  .  ..  ..,  oder  Landgericht.....„ ¬
  Kreisamt  ....
gehörigen
Hause  Nr..  den-.  des  Monathes.....
Jahres  .  ..  von  dem  endesgefertigten  Sperrcommissäre ¬
  aufgenommen  wurde.
1.)  Name,  Zuname,  Charakter,  Religion,  letzte  gewöhnliche
und  ordentliche  Wohnung  des  Verstorbenen.
            
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