Besonderer Teil.
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14. Abschnitt: Fleischwaren.
A. Zahlung.
Ziel und Skonto. Wenn im Handel mit westfälischen und
braunschweiger Fleischfabrikaten
ein Ziel von 4 Wochen ohne den Zusatz „Netto
Kasse“ vereinbart ist, so ist der Käufer nur dann berechtigt, -
1% Skonto zu kürzen, wenn die Regulierung
spätestens binnen 10 Tagen vom Datum der Faktura
ab erfolgt. Bei thüringer Fabrikaten wird den
hiesigen Abnehmern vielfach 1% auch nach Ablauf
von 30 Tagen gewährt, ohne daß dies indessen als
Handelsgebrauch zu bezeichnen wäre.
G 218. Bd. III — Bl. 18 — 25. November 1902.
B. Mängelrüge.
2.
Art der UnterEs -
ist nicht üblich, die Untersuchung von käufsuchung. -
Gänsepökelfeisch lich geliefertem Gänsepökelfleisch zunächst nur auf
die oberen Schichten zu erstrecken. Das Pökelfleisch ¬
kann daher nicht mehr rechtzeitig zur Verfügung -
gestellt werden, wenn das Verdorbensein
der unteren Schichten erst später erkannt wird.
G 99. Bd. I — Bl. 210b — 29. Oktober 1904.