Full text : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

Besonderer  Teil.
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14.  Abschnitt:  Fleischwaren.
A.  Zahlung.
Ziel  und  Skonto.  Wenn  im  Handel  mit  westfälischen  und
braunschweiger  Fleischfabrikaten
ein  Ziel  von  4  Wochen  ohne  den  Zusatz  „Netto
Kasse“  vereinbart  ist,  so  ist  der  Käufer  nur  dann  berechtigt, -
  1%  Skonto  zu  kürzen,  wenn  die  Regulierung
spätestens  binnen  10  Tagen  vom  Datum  der  Faktura
ab  erfolgt.  Bei  thüringer  Fabrikaten  wird  den
hiesigen  Abnehmern  vielfach  1%  auch  nach  Ablauf
von  30  Tagen  gewährt,  ohne  daß  dies  indessen  als
Handelsgebrauch  zu  bezeichnen  wäre.
G  218.  Bd.  III  —  Bl.  18  —  25.  November  1902.
B.  Mängelrüge.
2.
Art  der  UnterEs -
  ist  nicht  üblich,  die  Untersuchung  von  käufsuchung. -

Gänsepökelfeisch  lich  geliefertem  Gänsepökelfleisch  zunächst  nur  auf
die  oberen  Schichten  zu  erstrecken.  Das  Pökelfleisch ¬
  kann  daher  nicht  mehr  rechtzeitig  zur  Verfügung -
  gestellt  werden,  wenn  das  Verdorbensein
der  unteren  Schichten  erst  später  erkannt  wird.
G  99.  Bd.  I  —  Bl.  210b  —  29.  Oktober  1904.
            
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