Volltext : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

12.  Abschnitt:  Firmenschilder.
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12.  Abschnitt:  Firmenschilder.
Der  Vermittler  der  Verkäufe  von  Firmenschildern  Mäklerprovision.
hat,  wenn  andere  Vereinbarungen  nicht  getroffen
sind,  keinen  Anspruch  auf  Provision  von  den
Bestellungen,  die  nach  der  Zuführung  des  Bestellers
durch  den  Vermittler  nachträglich  ohne  Zutun -
  des  Vermittlers  erfolgt  sind.
G  94.  Bd.  VII  —  Bl.  39  —  1.  Mai  1905.
Apt,  Gutachten.  *
            
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