Full text: Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

10. Abschnitt: Eier. 
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10. Abschnitt: Eier.*) 
A. Geltungsbereich der Usancen. 
Der Umstand, daß jemand dem Schiedsgericht 
nicht unterworfen ist, berührt die Anwendbarkeit 
der sonstigen Bestimmungen der Usancen im Ber 
liner Eierhandel nicht. 
Die Anwendbarkeit der Usancen wird durch den 
Umstand begründet, daß die Vertragschließenden 
einerseits bei Abschluß des Geschäfts die Usancen 
kannten oder kennen mußten, andrerseits eine die 
Anwendung derselben ausschließende Vereinbarung 
nicht getroffen haben. 
Ein einseitiger Vermerk auf der Rechnung „Sie 
kauften und empfingen nach Berliner Usancen 
begründet nicht ohne weiteres die Anwendbarkeit 
derselben. 
G 179. Bd. I — Bl. 165 — 5. April 1904. 
B. Zuständigkeit des Schiedsgerichts. 
Eine Handelsübung, daß für Streitigkeiten aus 1. Bei Sendungen 
nach Berlin. 
Käufen von Eiern durch in Berlin und Charlotten 
*) Vgl. hierzu die Ortsgebräuche für den Berliner Eierhandel, 
Anhang S. 620.
	        
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