Inhaltsverzeichnis : Cohnfeldt, Richard: ¬Die Lehre vom Interesse nach Römischem Recht

Erster  Abschnitt.  Geschichtliche  Einleitung.
Etymologie  des  Wortes  interesse  verleiten.  Dieses  bedeutet
zwar  ursprünglich  einen  Unterschied.  Aber  nicht,  wie  man
willkürlich  supponirte,  einen  Unterschied  im  Vermögensbetrage, ¬
  sondern  den  allgemein  selbstverständlichen  Unterschied,
ob  Etwas  so  oder  anders  ist,  Etwas  geschieht  oder  nicht  geschieht, ¬
  wie  in  der  Formel:  interest  mea,  utrum  diligens
sis  necne,  utrum  vivas  an  non.
Statt  dieser  umständlicheren  Ausdrucksweise  bezeichnet
man  lieber  einfach  gleich  das  Moment,  woran  das  Interesse
sich  knüpft.  An  eine  Vermögensdifferenz  aber  denkt  man
dabei  nicht.
Höchst  seltsam  ist  es,  wenn  Manche  ein  Interesse  gerade
bei  dem  häufigsten  Gegenstande  des  Interesse  nicht  anerkennen
wollen:  bei  dem  Gelde  —  weil  dasselbe  keiner  Schätzung  bedürfe. ¬
  Als  ob  die  Schätzung  für  den  Begriff  des  Interesse
wesentlich  wäre!
Ulpian  in  der  l.  3.  D.  de  in  litem  jurando  12,  3.
sagt  nur:  daß  bei  einer  einfachen  Geldschuld  das  jusjurandum ¬
  in  litem  nicht  anwendbar  sei,  weil  die  Geldschuld  schon
in  sich  selbst  bestimmt,  und  keiner  weiteren  künstlichen  Ausmittelung ¬
  bedürfe.  Daß  kein  Interesse  am  Gelde  stattfinde,
sagt  er  nicht.
Augenscheinlich  täuschte  bei  den  bisherigen  Auffassungen
des  Interesse  der  Umstand,  daß  in  den  zahllosen  Beispielen
der  Quellen  das  Interesse  sich  mit  dem  Schaden  und  der
Verbindlichkeit  zum  Schadensersatze  verflochten  findet.
So  bezog  man  auf  jenes,  was  lediglich  zu  diesem  gehörte. ¬
  Weil  kein  Schadensersatz  denkbar  ohne  einen  Schaden
und  eine  Zurechnung  der  Beschädigung,  fand  das  Moment
des  Schadens  und  des  Vorsatzes  oder  der  Fahrlässigkeit  in
die  Definition  Eingang,  und  weil  der  Ersatz  meist  in  Gelde
geleistet  wird,  setzte  man  den  Werth  des  Interesse  an  die
Stelle  des  Interesse  selbst!
            
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