Volltext : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

8.  Abschnitt:  Butter.  Käse.  Fett.
261
Kübel  sind,  wenn  sie  noch  transportfähig  sind,  nur
dann  zurückzuliefern,  wenn  dies  bedungen  war.
G  209.  Bd.  I  Bl. -
  56  —  29.  Juni  1897.
23.
Die  Emballage  für  Käse  ist  nicht  besonders
zu  bezahlen;  denn  nach  hiesiger  Usance  wird  Käse
netto  Tara  gehandelt,  und  sind  leere  Kübel,  auch
wenn  sie  noch  transportfähig  sind,  nur  dann  zurück
zuliefern,  wenn  dies  bedungen  war.
Daß  an  anderen  Plätzen  eine  abweichende  Usance
besteht,  ist  uns  nicht  bekannt.
G  209.  Bd.  I  —  Bl.  165
19.  Oktober  1899.
24.
Im  Butterhandel  besteht  die  Usance,  daß  beis-Ziel  undSkonto.
a)  Butter.
Kaufleuten,  sowohl  Detaillisten  wie  Grossisten,  die
Butter  netto  Kasse  gehandelt  wird;  bei  Bäckern
dagegen  mit  1  %  Kassa-Skonto,  wenn  die  Rechnung
innerhalb  4  Wochen  nach  Empfang  der  Ware
beglichen  wird.
G  175.  Bd.  I  —  Bl.  212  —  22.  November  1897.
25.
Im  Käsehandel  braucht  der  Verkäufer  nur
b)  Käse.
a)  Ziel.
gegen  Barzahlung  zu  liefern.  Ist  aber  Kredit  ohne
Bestimmung  eines  festen  Termins  gewährt,  so  hat
die  Zahlung  innerhalb  4  Wochen  nach  der  Lieferung -
  zu  erfolgen.  Bei  sogen.  Monatsregulierung,
die  auf  ausdrücklicher  Abrede  oder  längerer  Geschäftsübung -
  beruht,  müssen  alle  innerhalb  eines
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer