Volltext : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

8.  Abschnitt:  Butter.  Käse.  Fett.
259
18.
Wenn  bei  Kaufverträgen  von  Schmalz  „sukzessive  6.  Bedeutung  der
Vereinbarung
sukzessiver  AbAbnahme -
  vom  September  bis  November“  vereinbart
nahme.
ist,  besteht  ein  Handelsgebrauch  dahin,  daß  das
Schmalz.
Schmalz  erst  auf  Abruf  zu  liefern  ist.
G  256.  Bd.  1  —  Bl.  179  —  24.  Februar  1904.
D.  Zahlung  des  Preises.
19.
1.  Höhe  des
Für  Landbutter  bestehen  amtliche  PreisnotiePreises. -

rungen  hier  nicht.  Eine  genaue  Preisangabe  ohne
Landbutter.
Besichtigung  der  betreffenden  Partien  ist  nach  den
von  uns  eingezogenen  Erkundigungen  nicht  möglich.
Für  normale  Landbutter  aus  Thorner  Gegend
wird  uns  für  die  Tage  des  18.  und  25.  August  1903  der
Wert  auf  73—75  M.  für  50  kg  ab  Thorn  angegeben.
G  175.  Bd.  II  —  S.  55  —  10.  Mai  1904.
20.
Modus  für  die
Für  die  Berliner  Notierung  des  höchsten  MarktPreisnotierung. -

preises  für  Butter  ist  seit  Anfang  März  1905  ein
anderer  Modus  eingeführt  worden,  indem  auf  Antrag -
  der  Zentralstelle  der  Preußischen  Landwirtschaftskammern -
  der  Kreis  der  bei  den  Notierungen
zu  berücksichtigenden  Geschäfte  erweitert  worden  ist.
Bis  zu  diesem  Zeitpunkte  wurden  vielfach  Verkäufe -
  hiesiger  Händler  getätigt  auf  Grund  der
ämtlichen  Notierung  zuzüglich  eines  Aufgeldes,
das  im  allgemeinen  2  bis  3  M.  betrug.
17°
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer