8. Abschnitt: Butter. Käse. Fett.
259
18.
Wenn bei Kaufverträgen von Schmalz „sukzessive 6. Bedeutung der
Vereinbarung
sukzessiver Ab
Abnahme vom September bis November“ vereinbart
nahme.
ist, besteht ein Handelsgebrauch dahin, daß das
Schmalz.
Schmalz erst auf Abruf zu liefern ist.
G 256. Bd. 1 — Bl. 179 — 24. Februar 1904.
D. Zahlung des Preises.
19.
1. Höhe des
Für Landbutter bestehen amtliche Preisnotie
Preises.
rungen hier nicht. Eine genaue Preisangabe ohne
Landbutter.
Besichtigung der betreffenden Partien ist nach den
von uns eingezogenen Erkundigungen nicht möglich.
Für normale Landbutter aus Thorner Gegend
wird uns für die Tage des 18. und 25. August 1903 der
Wert auf 73—75 M. für 50 kg ab Thorn angegeben.
G 175. Bd. II — S. 55 — 10. Mai 1904.
20.
Modus für die
Für die Berliner Notierung des höchsten Markt
Preisnotierung.
preises für Butter ist seit Anfang März 1905 ein
anderer Modus eingeführt worden, indem auf An
trag der Zentralstelle der Preußischen Landwirt
schaftskammern der Kreis der bei den Notierungen
zu berücksichtigenden Geschäfte erweitert worden ist.
Bis zu diesem Zeitpunkte wurden vielfach Ver
käufe hiesiger Händler getätigt auf Grund der
ämtlichen Notierung zuzüglich eines Aufgeldes,
das im allgemeinen 2 bis 3 M. betrug.
17°