3.2.
Das Sachsen-Altenburgische Eherecht, erörtert aus Veranlassung und in Beziehung auf den Rechtsfall der Fürstin Bibeseo, früheren Fürstin Bauffremont
Vom Herrn Justizrath Dr. Bohlmann, Rechtsanwalt beim Ober-Tribunal in Berlin
Das Sachsen-Altenburgische Eherecht, erörtert aus Beranlaffung
und Ln Beziehung auf den Rechtsfall der Fürstin BLbeöco, früheren
Fürstin Bauffremont?)
Vom Herrn Justizrath vr. Bohlmann, Rechtsanwalt beim Ober-Tribunal in Berlin.
Die Gräfin von CaramawChimay — ihrer Geburt nach eine Belgierin —
erwarb durch ihre Verheirathung mit dem Fürsten Bauffremont, einem fran-
zösischen Offizier, die französische Nationalität und verlor dadurch ihre belgische
Staatsangehörigkeit. Dieselbe wurde durch das Urtheil des Tribunals st« 1a
Leine vom 1. August 1874 von ihrem Ehegatten von Tisch und Bett geschieden
und erhielt am 3. Mai 1875 in Gemäßheit des Reichsgesetzes vom 1. Zuni 1870
von der Regierung in Sachsen-Altenburg eine Naturalisationsurkunde aus-
gestellt.
Nachdem die Fürstin sich in Loschwitz bei Dresden und im September 1875
in Berlin niedergelassen hatte, ging sie an letztgenanntem Orte am 24. Oktober
1875 vor dem zuständigen Standesbeamten eine zweite Ehe mit dem Fürsten
G. Bibesco aus Rumänien ein.
Diese Ehe ist auf eine Klage des Fürsten Bauffremont von dem Gerichte
Erster Instanz in Paris für nichtig erklärt worden.
Die Tagesliteratur hat sich für diesen Rechtsfall lebhaft interessirt. Ge-
wichtige Stimmen haben sich für die Giltigkeit, wie für die Ungiltigkeit erhoben.
Zur Klärung der Sache und zur Prüfung des Rechtsfalles kommt es zu-
nächst und wesentlich auf das in Sachsen-Altenburg, dem Heünathslande der ge-
schiedenen Fürstin Bauffremont, geltende Eherecht an.
*) Siehe die Literatur:
v. Holtzendorf, Vr., Gutachten. Münster. Theodor Ackermann, 1876.
Bluntschli, vr., Deutsche Naturalisation u. s. w. Heidelberg. Fr. Basser-
mann, 1876.
Stölzel, vr., Wiederverheirathung eines beständig von Tisch und Bett getrennten
Ehegatten. Berlin, 1876. Fr. Bahlen.
Wasserschleber, vr. Das Ehescheidungsrecht kraft landesherrlicher Machtvoll-
kommenheit. Gießen. F. Riecker, 1878.