Erklärungsirrthum.
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33.
Die Erklärung als geistig belebter Vorgang.
Der Erklärungsirrthum. Die Erklärung hat aber auch,
abgesehen von diesem Zusammenhang mit der Entschließung, also
als rein äußerlicher Vorgang betrachtet, einen geistigen Inhalt.
Eine Erklärung soll und muß immer Gedanken, also geistigen Vorgängen, ¬
sinnlich wahrnehmbaren Ausdruck verleihen und sie damit
reproduziren. Das ist eine geistige Thätigkeit, welche Selbstbewußtsein, ¬
die Fähigkeit, die Begriffe, aus welchen sich die
zu reproduzirenden Gedanken zusammensetzen, richtig zu erkennen, ¬
und die Ueberzeugung, daß durch den äußerlichen
Vorgang der innere reproduzirt wird, voraussetzt. Diese Ueberzeugung ¬
kann eine unrichtige sein, weil jene Fähigkeit thatsächlich
nicht vorhanden oder das Selbstbewußtsein zeitweilig aufgehoben
ist. In beiden Fällen wird die Erklärung mangelhaft in Folge
eines Irrthums.
Jedes Wort der Sprache ist die Uebersetzung eines Begriffs.
Durch die Zusammenstellung begrifflich belebter Worte wird ein
Gedanke ausgedrückt. Nicht anders ist es mit gebräuchlichen
Zeichen für die Verkörperung eines Gedankens (Nicken, Kopfschütteln ¬
u. s. w.) und mit einem sonstigen Thun, welches als
konkludente Handlung bestimmt ist zum oder aufgefaßt
wird als Ausdruck geistiger Vorgänge. Wird bei der Reproduktion
eines Gedankenvorgangs durch Worte, Zeichen oder Handlungen
auf eine bereits vorliegende Gedankenreproduktion Bezug genommen,
so muß eine richtige Auffassung dieser letzteren hinzukommen.
Werden die hiernach bei der Abgabe einer Erklärung erforderlichen
geistigen Vorgänge unterbrochen, gehemmt, unrichtig geleitet durch
einen Irrthum des Erklärenden, so muß die Erklärung ein unrichtiges ¬
Bild des Gedankens geben, obgleich dieser Gedanke selbst
mit Mängeln nicht behaftet ist. Die Entschließung kann also beachtlich, ¬
von Willensmängeln nicht beeinflußt sein und es kann ein vollständiger ¬
Erklärungswille vorliegen, der äußerliche Vorgang der Erklärung ¬
aber den Erklärungswillen nicht vollständig zur Ausführung
bringen, indem er nicht eine der Entschließung genau entsprechende
Erklärung hervorbringt wegen eines bei dem Erklärenden bestehenden
Irrthums.
Der Gegenstand dieses Irrthums ist allerdings ein ver¬