Volltext : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

2.  Abschnitt:  Baugeschäft.
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Besteller  dem  Lieferanten  mitgeteilt  hat,  er  würde
den  Bau  an  denjenigen  vergeben,  der  von  allen  am
billigsten  sein  würde.
G  323.  Bd.  I  —  Bl.  43  —  15.  November  1906.
Provision  für
Eine  Provision  von  einem  Prozent  ist  für  dieilung  von
Bauverträgen.
Vermittelung  eines  Bauvertrages  über  die  Ausführung -
  eines  Wohnhauses  für  den  Betrag  von  etwa
140000  M.  angemessen.
G  94.  Bd.  VII  —  Bl.  59  —  15.  Juli  1905.
4.
Provision  für
In  Berlin  ist  es  nicht  allgemein  üblich,  für  den  vemitlung  von
RohrlegerNachweis -
  oder  die  Vermittelung  von
Arbeiten.
Rohrleger-Arbeiten  für  Neubauten
einen  Maklerlohn  von  2  %  zu  vergüten.  Im  allgemeinen -
  wird,  wenn  ein  Maklerlohn  zu  zahlen  ist,
seine  Höhe  im  voraus  vereinbart.  Im  vorliegenden
Falle*)  ist  ein  Satz  von  1  bis  2  %  angemessen.
G  177.  Bd.  I  —  Bl.  72  —  24.  Januar  1900.
*)  Es  handelt  sich  um  Arbeiten  zum  Betrage  von  100000  M.
in  noch  näher  zu  bezeichnenden  Bauten.
            
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