Volltext : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

Erstes  Buch.  V.  Teil.
210
steht  und  ihm  jährlich  Kontoauszüge  zusendet, -
  hat,  falls  er  Zinsen  für  seine  in  den  Kontoauszügen -
  aufgeführten  Forderungen  beansprucht,  usancemäßig -
  die  Zinsen  in  die  Kontoauszüge  aufzunehmen,
sodaß,  wenn  Zinsen  in  diesen  nicht  aufgeführt  sind,
anzunehmen  ist,  daß  der  Kaufmann  auf  Zinsen  verzichtet. -

G  250.  Bd.  I  —  Bl.  8  —  10.  Februar  1902.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer