XX
1) Im Allgemeinen
.. §. 195
2) Insbesondere vom General- und Specialpfandrecht... §. 196
Erwerbung des Pfandrechtes.
A) Errichtung eines neuen
1) durch Privatwillkür*
§. 197
.
2) durch richterliche Verfügung.. §. 198
3) durch gesetzliche Vorschrift.
a) Vorbemerkung
§. 199
b) Generelle gesetzliche Pfandrechte §. 200
c) Specielle gesetzliche Pfandrechte
.. §. 201
* * *
B) Uebertragung eines schon begründeten Pfandrechtes . .
§. 202
III. Rechtsverhältnisse des Pfandgläubigers.
A) Abgesehen von der Concurrenz mit andern Pfandgläubigern.
1) Recht des Pfandgläubigers, sich aus der Pfandsache bezahlt zu
machen.
. §. 203
a) Im Allgemeinen
b) Verfahren bei der Veräußerung. §. 204
c) Wirkungen der Veräußerung..
§. 205
§. 206
d) Zuschlag an den Pfandgläubiger.
e) Besonderheiten bei verpfändeten Forderungen und Pfand§. ¬
207
rechten
.. §. 208
f) Verbot der lex commissoria.
. §. 209
2) Recht des Verpfänders
3) Besondere Grundsätze.
.. §. 210
a) Ueber das Pfandrecht mit Besitz . .
* * * *
b) Ueber das Nutzungspfand **)
§. 211
B) Concurrenz mit andern Pfandgläubigern.
§. 212
1) Gemeinschaft des Pfandrechts
2) Von der Rangordnung mehrerer ungleich berechtigter Pfandgläubiger. ¬
a) Von dem Vorzug des Alters.
§. 213
g) Im Allgemeinen..
8) Vesondere Grundsätze §. 214
b) Vorzug des Privilegiums.
.. §. 215
() Im Allgemeinen.
.. §. 216
8) Einzelne privilegirte Pfandrechte . ..
9) Verhältniß der privilegirten Pfandrechte zueinander . §. 217
c) Von dem Vorzuge der öffentlichen Urkunde . . . . . §. 218
§. 219
3) Jus offerendi.
*) Zur Note 8 vgl. Windscheid in der Gießner Zeitschrift. N. F. Bd.
3 S. 424 f.
**) Zur Note 5. Ueber die antichresis tacita vgl. W. Stephan im
Archiv für civ. Praxis Bd. 30 S. 355 f.