Einleitung.
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grafen zu Mähren „mit guten Wissen und mit gantzem rahte Unsres
Rates“ erfolgt sei. Während der ersten Jahrzehnte des fünfzehnten ¬
Jahrhunderts beginnt aber in der Mark die Sitte, einen
einzelnen Getreuen als „Rath" zu bezeichnen*). In dem Recesse
des Markgrafen Friedrich und der Fürsten von Werle des Jahres
1421 2) wird vereinbart, daß derjenige der Streitenden, welcher nicht
selbst zur Scheidung des Streites erscheinen kann, „sal syne Rate
dartzuschicken"3); der markgräfliche Protonotar Heintz Kracht führt
1441 auch den Titel „Rath“*); die Zeugen des Bündnisses, welches
im Jahre 1459 der Markgraf von Brandenburg mit dem Könige
von Böhmen abschließt, werden zusammengefaßt als: „onse Mann,
Rete und lieben Getreuen"*), der „Schreiber"*) oder „Kenseler
oder „Secretarius“ lic. Albrecht Klitzingk heißt 1472 des Markgrafen
„Rath"s), in dessen und andrer „Räthe des gnädigen Herrn" Gegenwart ¬
„vor dem markgräflichen Hofrichter im gehegeten Dinge
1476 ein Grundstücksverkauf stattfindet *), und Luther läßt im
Propheten Daniel (3,27) wie im Buche Judith (2,2) den König Nebucadnezar ¬
seine „Räthe" zusammenrufen.
Verfaßt ein solcher Rath eine Urkunde, so handelt er regelmäßig ¬
„im Auftrage" seines Fürsten; er schreibt nieder, was ihm
von einem Andern „berichtet" (referirt) wird. Dieser Andre ist
*) 1409 Caspar Gans zu Putlitz „unser lieber Getreuer“, 1410 derselbe „unser
Amptmann und lieber Getreuer“ (nicht Rath) Riedel I, 1 S. 306. I, 3 S. 410,
1420 sind die „lieben Getreuen" (nicht Räthe) Zeugen eines Vertrages zwischen
Brandenburg und Pommern. Das. I, 1 S. 178. Der „Schreiber" des Markgrafen ¬
Friedrich I. Ortlin von Czemyn (1413) ist 1415 „Küchenmeister" (Riedel,
Zehn Jahre S. 265. 395) und 1438 „Vogt“ zu Tangermünde (Riedel 1, 1 S. 185).
Auch die Bestallungsurkunde des Hans von Ror zum „Hauptmann der Prignitz'
vom J. 1432 braucht nicht den Titel Rath. Anderwärts, z. B. im Trierschen
erscheint ein Einzelner als Rath des Erzbischofs schon viel früher (um 1350 bei
Lamprecht, I, 2 S. 1422). Ueber Räthe in fränk. Zeit Waitz Bd. 3 S. 531.
2) Riedel I Bd. 1 S. 180.
*) Die Zeugen des Recesses werden aber ebenfalls noch als „liebe Getreue".
nicht als Räthe aufgeführt.
*) Riedel II Bd. 4 S. 251.
*) Riedel II Bd. 5 S. 49.
*) 1463 Riedel 1 Bd. 11 S. 179.
*) 1476 Riedel 1 Bd. 17 S. 158.
*) Riedel 1 Bd. 3 S. 468. III Bd. 1 S. 520.
*) Riedel 1 Bd. 17 S. 158.