Volltext : ¬Die erbrechtlichen Interdicte (4303)

43.  Buch.  2.  Tit.  §.  1841.  2.
Demnächst  kam,  wie  es  wiederum  für  die  hereditatis
10)  die  Stelpetitio ¬
  per  formulam  petitoriam  bezeugt  ist,
lung  des  possessor  pro  herede  auch  dem  wirklichen  oder
vermeintlichen  Universalfideicommissar  ex  Trebelliano  senatus -
  consulto  zu;  ferner  demjenigen,  welchem  der  Nachlaß
11
wirklich
caduca  oder  erepticia
als  bona  vacantia,
oder  vermeintlich  angefallen  war,  sowie  demjenigen,  der
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einen  derartigen  Nachlaß  vom  Fiscus  gekauft  hatte,
kurzum  einem  jeden  Besitzer  von  Nachlaßsachen,  welcher
Universalsuccessor  des  Erblassers  war  oder  doch  zu  sein
glaubte.
Uebrigens  bestand  ein  wichtiger  Unterschied  der  Behandlung ¬
  zwischen  demjenigen,  welcher  sich  für  den  edictsmäßigen ¬
  bonorum  possessor  hielt,  und  demjenigen,  welcher
seinen  Besitz  von  Nachlaßsachen  mittels  einer  andern,  und
zwar  endgültigen,  Universalsuccession  zu  rechtfertigen  suchte.
Der  Erstere  bestritt,  wie  bereits  erwähnt,  die  Edictsmäßigkeit ¬
  der  klägerischen  bonorum  possessio  gerade  kraft  seines
eignen  Anspruchs.  Demnach  konnte  über  jene  gar  nicht
—  vel  sibi  re10) ¬
  L.  20  §.  13  D.  de  H.  P.  5,  3  cit.  v.:
stitutam  hereditatem.  S.  auch  1.  1  Cod.  de  in  off.
test.  3,  28  (Sever.  et  Anton.  193):  —  non  est  iniquum, -
  —  ut  perinde  fideicommissarius  teneatur,  ac
si  pro  herede  aut  pro  possessore  possideret,  —  letzteres ¬
  nämlich,  wenn  er  wissentlich  aus  einem  nichtigen
Testamente  sich  die  Erbschaft  hat  restituiren  lassen.
Francke  a.  a.  O.  S.  139  N.  3.
11
Vgl.  1.  10  Cod.  de  inoff.  test.  3,  28.
12)
Vgl.  1.  20  §.  13  D.  de  H.  P.  5,  3  cit.  v..  —  vel  alios
successores  iustos.  Vgl.  1.  20  cit.  §.  6  eod.:  v.  —  antequam ¬
  partes  caducae  ex  bonis  Rustici  fisco  peterentur.
Ulp.  fragm.  I,  21.  1.  5  D.  de  vulg.  et  pup.  subst.
28,  6.  —  L.  18  pr.  §.  1  D.  de  his,  quae  ut  indign.
34,  9.
13)
Arg.  1.  54  pr.  D.  de  H.  P.  5,  3.
            
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