Volltext : Erläuterungen über den Code Napoleon und die Großherzogliche Badische bürgerliche Gesezgebung (6)

St.  20.  Verbesserungs  Aufwand  des  Nuznießers.
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„so  weit  Vergütung  fordern,  als  die  Sache  dadurch  für  den
„Grund  Eigenthümer  nicht  nur  anmuthiger,  sondern  wirk„lich ¬
  nüzlicher  und  besser  geworden  sey,  Zus.  5772k.  Man
will  eine  Folgewidrigkeit  (Inconsequentiam)  darinn  finden,
daß  nachdem  der  Nuz  Eigenthümer  gewöhnlich  länger  als  der
Nuznießer  zu  genießen  hat,  und  nachdem  erst  da,  wo  schön
sein  NuzEigenthum  auf  dem  Heimfall  steht,  er  noch  einem
Nuznießer  gleich  gestellt  ist,  Zus.  577ad.,  ihm  dennoch
mehr  Ersazrecht  gegeben  werde  als  dem  Nuznießer,  da  doch
der  Grund  Eigenthümer  gegen  den  Einen  wie  gegen  den  Andern =
  in  gleichem  Vortheil  stehe.  Allein  diejenigen,  die  dieses =
  einwenden,  nehmen  einen  unrichtigen  Gesichtspunkt.
Aus  dem  Gesichtspunkt  des  Vortheils  des  GrundEigenthümers
betrachtet,  hätten  beede  zwargleich  behandelt  werden  können:
allein  auf  ihren  eigenen  Rechtsstand  kommt  es  hier  an.
Der  Nuzniesser  muß  die  Sache  genießen  wie  sie  ist,  er
muß  sie  in  unverändertem  Stand  und  Wesen  erhalten,
Sz.  578.,  er  darf  solche  nicht,  wenn  gleich  ins  Bessere,  verändern, =
  Erl.  I.  S.  471:  indem  er  dieses  nicht  darf,  kann
er  niemals  einen  erlaubten  Verbesserungs  Aufwand
zu  fordern  haben  (von  dem  der  bloße  Erhaltungs  Aufwand ¬
  im  Sz.  603.  wohl  unterschieden  wird,  der  auch
zum  Theil  dem  Nuznießer,  der  ihn  machte,  ersezt  werden
muß,  Sz.  609.):  hat  er  nun  durch  Aufwand  zu  Verbesserungen =
  eine  unrechte  That  gethan,  so  ist  es  den  allgemeinen
Grundsäzen  gemäß  ihm  daraus  kein  Forderungsrecht  zu  geben, =
  Zus.  11172.  und  ihn  damit  dem  Recht  der  Wegnahme
dessen  was  füglich  trennbar  ist,  Sz.  599.  im  übrigen  aber
den  bloßen  etwaigen  natürlichen  BilligkeitsGefühl  des
Giund  Eigenthümers  zu  überlassen.  Aber  der  Nuz  Eigen=
            
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