Volltext : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

Überlassung  von
Effekten  auf
Stückkonto.
Deportund ¬
  Reportsätze
Stückzinsen.

Erstes  Buch.  IV.  Teil.
156
1O.
Wenn  ein  Berliner  Bankier,  welcher  den  Auftrag -
  eines  auswärtigen  Bankiers  zum  Ankauf
von  Effekten  ausgeführt  hat,  dem  auswärtigen
Bankier,  bevor  dieser  den  Preis  der  Effekten  vollständig -
  bezahlt  hat,  anzeigt,  daß  er  ihm  die  Effekten
auf  Stück-Konto  überlasse,  so  ist  darin  nicht
eine  auf  sofortige  Eigentumsübertragung  gerichtete
Willensäußerung  zu  erblicken,  vielmehr  ist  durch
die  Anzeige  lediglich  zum  Ausdruck  gebracht,  daß
dem  auswärtigen  Bankier  ein  Anspruch  auf  Übertragung -
  des  Eigentums  an  den  Effekten  nach  vollständiger -
  Bezahlung  des  Preises  eingeräumt  werde.
G  146.  Bd.  II  Bl.  220  —  23.  April  1902.
II.
Die  Deport-  und  Reportsätze  werden  amtlich  nicht
notiert.  Eine  Notierung  findet  kurz  vor  dem
Monatsletzten  im  Hertelschen  Kursbericht  statt.
Im  allgemeinen  richten  sich  die  Bankiers  bei  ihren
Aufgaben  an  Kunden  nach  dieser  Notierung;  es  besteht -
  jedoch  kein  Geschäftsgebrauch,  daß  der
Bankier  verpflichtet  sei,  sich  an  diese  Sätze  zu
halten.  In  allen  Fällen  macht  es  hierbei  keinen
Unterschied,  ob  der  Bankier  Kommissionär  oder
Selbst-Kontrahent  ist.
G  146.  Bd.  1  —  Bl.  231  —  13.  Mai  1895.
12.
Ein  allgemeiner  Geschäftsgebrauch,  nach  welchem
beim  Ankauf  nicht  börsengängiger  mit  Talons  und
            
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