Volltext : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

Ausladestelle  für
eine  „frei  Ufer
Berlin“  zu
liefernde  Kahn
ladung

Erstes  Buch.  III.  Teil.  Handelsgeschäfte.
128
10.
Wenn  die  seitens  des  Destinatärs  der  Ladung  dem
Schiffer  angewiesene  Ausladestelle  anderweitig  besetzt ¬
  ist  und  aus  diesem  Grunde  von  der  Schiffahrtspolizeibehörde ¬
  der  Anlegeschein  dahin  verweigert
wird,  so  ist  der  Schiffer  —  nachdem  er  den  Destinatär ¬
  hiervon  in  Kenntnis  gesetzt,  und  wenn  er
von  demselben  nicht  alsbald  eine  freie  Anlegestelle
angewiesen  erhalten  hat,  wo  hinzufahren  und  anzulegen ¬
  die  Behörde  auch  die  Erlaubnis  erteilt.
berechtigt,  sich  von  letzterer  eine  unbesetzte  Ausladestelle -
  anweisen  zu  lassen,  darauf  mit  seiner
Ladung  dort  anzulegen  und  beim  Empfänger  (Destinatär) ¬
  sich  als  ausladebereit  zu  melden.
G  48.  Bd.  IV  —  Bl.  33
19.  April  1890.
II.
Das  Salzufer  gehört  zum  Weichbilde  Charlottenburgs -
  und  würde  für  eine  „frei  Ufer  Berlin“  zu
liefernde  Kahnladung  Mauersteine  nur  dann  als
einer  derjenigen  Plätze  anzusehen  sein,  welche  der
Empfänger  der  Ladung  dem  Schiffer  zum  Entlöschen
bezeichnen  könnte,  wenn  sie,  wie  im  vorliegenden
Falle,  aus  der  Richtung  der  oberen  oder  unteren
Havel  herkommt,  weil  das  Salzufer  an  einem  der
nach  Berlin  führenden  Wasserläufe  liegt,  und  der
Schiffer  den  Teil  des  Weges  bis  zum  eigentlichen
Erfüllungsorte  des  Frachtvertrages  nicht  mehr
zurückzulegen  braucht.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer