Full text : Kitka, Joseph: ¬Die Beweislehre im österreichischen Civil-Processe

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Reskript  des  Justizdepartements  an  die
Regierung  zu  Warschau  über  die  Frage:
in  wie  fern  die  annoch  beibehaltenen
statutarischen  Polnischen  Rechte  auf  die
aus  den  alten  Provinzen  in  Militäroder -
  Civildienste  oder  sonst  bei  Gelegenheit -
  der  Regierungsveränderung
nach  den  dortigen,  vormals  Polnischen
Provinzen  gekommenen  Personen  Anwendung -
  finden?
Die  in  Eurem  Berichte  aufgestellte  Frage:
in  wie  fern  die  annoch  beibehaltenen  statutarischen -
  Polnischen  Rechte  auf  die  aus  den  alten
Provinzen  in  Militär-  oder  Civildienste,  oder
sonst  bei  Gelegenheit  der  Regierungsveränderung
nach  den  dortigen,  vormals  Polnischen  Provinzen -
  gekommenen  Personen  Anwendung  finde?
bedarf  allerdings  für  Südpreussen  noch  einer
näheren  Bestimmung.
In  Absicht  Neu=Ostpreussens  ist  diese  Bestimmung -
  in  der  Instruktion  vom  31sten  März
vorigen  Jahres  dahin  ertheilt  worden,  daß
wegen  solcher  Personen  überall  nach  Preussischen
Gesetzen  zu  verfahren  sei.
Wir
Max-Planck-Institut  für
            
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