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Reskript des Justizdepartements an die
Regierung zu Warschau über die Frage:
in wie fern die annoch beibehaltenen
statutarischen Polnischen Rechte auf die
aus den alten Provinzen in Militäroder -
Civildienste oder sonst bei Gelegenheit -
der Regierungsveränderung
nach den dortigen, vormals Polnischen
Provinzen gekommenen Personen Anwendung -
finden?
Die in Eurem Berichte aufgestellte Frage:
in wie fern die annoch beibehaltenen statutarischen -
Polnischen Rechte auf die aus den alten
Provinzen in Militär- oder Civildienste, oder
sonst bei Gelegenheit der Regierungsveränderung
nach den dortigen, vormals Polnischen Provinzen -
gekommenen Personen Anwendung finde?
bedarf allerdings für Südpreussen noch einer
näheren Bestimmung.
In Absicht Neu=Ostpreussens ist diese Bestimmung -
in der Instruktion vom 31sten März
vorigen Jahres dahin ertheilt worden, daß
wegen solcher Personen überall nach Preussischen
Gesetzen zu verfahren sei.
Wir
Max-Planck-Institut für