Volltext : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

Erstes  Buch.  III.  Teil.  Handelsgeschäfte.
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Bedingungen  zurückziehen.  Ist  aber  einmal  ein
Vertrag  zustande  gekommen,  ohne  daß  der  Spediteur
bei  Übernahme  der  Güter  der  Geltung  der  in  der
Öfferte  enthaltenen  Sätze  widersprach,  so  sind
für  den  ganzen  Transport  diese  Sätze  maßgebend.
G  56.  Bd.  III  —  Bl.  200  —  1.  Februar  1907.
10.
Versendung  von
Die  Versendung  von  Gütern  im  Sammelverkehr
Gütern  im
sammelverkehr  entspricht  nicht  nur  den  Interessen  der  Spediteure,
sondern  auch  denen  der  Absender  und  Empfänger,
da  Frachtvorteile  gegenüber  dem  Versand  als  Stückgut -
  sich  ergeben.  Tatsächlich  benutzt  eine  sehr
große  Anzahl  von  Interessenten  den  Sammelverkehr:
sie  rechnen  dabei  mit  den  billigen  Frachten.  Unter
gewissen  Voraussetzungen  ist  deshalb  der  Spediteur
unseres  Erachtens  sogar  verpflichtet,  die  Güter  im
Sammelverkehr  zu  befördern.
Z  16.  Bd.  II  —  Bl.  191
5.  Februar  1906.
II.
Lombardierung
Ein  Handelsgebrauch  des  Inhalts,  daß  bei  Lomvon -
  Waren  bei
Spediteuren.
bardierung  von  Waren  bei  Spediteuren  gleichzeitig -
  Depotwechsel  hingegeben  werden,  besteht  nicht.
Bl.  8  G -
  210.  Bd.  I  - -
  5.  Januar  1903.
12.
Einlagerung  von
Bei  der  Einlagerung  von  Mobiliar  bei  hiesigen
Mobiliar.
Spediteuren  wird  seitens  der  Letzteren  vielfach  mit
dem  Einlagerer  in  Form  gedruckter  Bedingungen
            
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