Full text: Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

1. Abschnitt. Handelskauf. 
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stellung und Lieferung der Ware eine längere Frist 
liegt, und ohne Rücksicht auf die Höhe des Wertes 
beigefügt werden. Nur wenn der Besteller aus 
drücklich verlangt, daß ihm die Rechnungen direkt 
zugehen sollen, was in vereinzelten Fällen 
vorkommt, werden sie besonders gesandt. Ab 
sender hat demnach weder gegen die Handels 
sitte noch gegen die Pflichten eines ordentlichen 
Kaufmanns verstoßen, wenn er die Rechnungen 
nicht besonders abgesendet hat. 
G 256. Bd. I — Bl. 174 — 24. Februar 1904.
	        
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