1. Abschnitt. Handelskauf.
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stellung und Lieferung der Ware eine längere Frist
liegt, und ohne Rücksicht auf die Höhe des Wertes
beigefügt werden. Nur wenn der Besteller aus
drücklich verlangt, daß ihm die Rechnungen direkt
zugehen sollen, was in vereinzelten Fällen
vorkommt, werden sie besonders gesandt. Ab
sender hat demnach weder gegen die Handels
sitte noch gegen die Pflichten eines ordentlichen
Kaufmanns verstoßen, wenn er die Rechnungen
nicht besonders abgesendet hat.
G 256. Bd. I — Bl. 174 — 24. Februar 1904.