Für die vielverbreitete Annahme, daß die Burg Gich das Stammschloß ¬
des gleichnamigen Geschlechtes sei, bestehen keine zureichenden
historischen Nachweise, wenn auch eine mannigfache gegenseitige Beziehung ¬
zwischen Burg und Geschlecht anzunehmen, und selbst ein
vorübergehendes Innehaben der Burg durch Kunemund von Gych
(homo montanus) durch gewaffnete Hand in der Mitte des 13. Jahrhunderts ¬
außer Zweifel gestellt ist. (Ludewig, J. P. Scriptores rerum
episcopatus babenbgsis 1718 pag. 167 Mart. Hofmanni Annales.
Dagegen war die Burg Guegel fast gleichzeitig im längeren Besitze
des Geschlechts („1274 Eberhardus miles dictus de Giech, dominus
castri quod Guegel dicitur.“ Regesta boica III. 427). Ein Schenkungsbrief ¬
Bischofs Otto von Bamberg, ausgestellt am 4. Mai 1125
für den Altar des h. Michael auf dem Mönchberg bei Bamberg,
nennt einen „Willihalmus liber homo de Giche“ und es gilt dieses
als der erste urkundliche Nachweis des Auftretens des Geschlechts.
Kunrad von Gich, Canonicus zu Bamberg (1293), später Domprobst ¬
daselbst, wird nach dem Tode des Bischofs Wulfing (Stubenberg) ¬
in einer getheilten Wahl neben Ulrich von Schlüsselberg
zum Bischof von Bamberg erwählt, stirbt aber vor erlangter päbstlicher ¬
Bestätigung. Kunemund von Gich ist 1304 „vices gerens
episcopi.
Als erster bleibender Besitz ist „Ellern“ (jetzt Burgellern)
bei Scheßlitz anzunehmen.
Die frühesten Gütertheilungen im Geschlecht fanden 1321 und
1350 statt und hatten die Bildung zweier Linien
der Linie Brunn
der Linie Ellern=Kröttendorf
zur Folge, von denen die erstere im 17. Jahrhundert erlosch, die letztere ¬
aber noch dermalen besteht.
Mit der größern Verzweigung des Geschlechts und der allmähligen ¬
Ausbreitung seines Besitzthums im Bambergischen, Würzburgischen, ¬
in Thüringen, in der Oberpfalz sowie in Böhmen hielt das
Bestreben desselben gleichen Schritt, Veräußerungen vorzubeugen und