Volltext : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

1.  Abschnitt.  Handelskauf.
89
Abzug  bei  Empfang  der  Ware;  sie  berechtigt  den
Verkäufer  nicht,  die  Ware  gegen  Nachnahme  zu
senden  oder  vorgängige  Zahlung  zu  fordern.
G  44.  Bd.  VI  —  Bl.  115  —  15.  Januar  1906.
26.
*  „Bedingungen,
Der  Vermerk  „Bedingungen,  Kasse  mit  3  /0  Kasse  mit  3%
ohne  weitere  Vereinbarung  hat  den  Sinn,  daß  die
Kaufsumme  unter  Abzug  des  Skontos  sofort  zu  bezahlen -
  ist,  und  der  Käufer  kein  Recht  auf  ein  längeres
Ziel  bei  Verzicht  auf  den  Skonto  hat.
G  218.  Bl.  146  —  20.  Mai  1896.
27.
Die  Zahlungsverabredung  „Kasse  4%  nach-Kasse  4%  nach
30  Tagen“  im
Geschäftsverke  hr
30  Tagen“  ist  im  Verkehr  mit  dem  Auslande  meistensmit  dem  Auslande.
dahin  zu  verstehen,  daß  die  Zahlung  innerhalb
30  Tagen,  vom  Tage  der  Faktura  ab  gerechnet,
zu  erfolgen  habe;  es  ist  anzunehmen,  daß  die  Faktura
an  dem  Tage  der  Versendung  der  Ware  ausgestellt
und  abgeschickt  wird.
Einen  Handelsgebrauch  im  Warenverkehr  zwischen
Deutschland  und  Österreich,  wonach  ein  Kassaskonto, -
  welches  bei  Zahlung  binnen  30  Tagen
gewährt  werden  soll,  nicht  verloren  geht,  wenn
die  Zahlungsfrist  um  8  oder  1o  Tage  überschritten
wird,  können  wir  nicht  bekunden;  solche  Abweichungen ¬
  von  den  getroffenen  Vereinbarungen
werden  aus  Kulanz  vielfach  gestattet,  ohne  daß
damit  ein  Handelsgebrauch  gebildet  ist.
G  167.  Bi.  94  —  5.  April  1896.
            
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