56 Allgem. Lehren v. dem Rechte überh.
§. 42.
Nutzen der Vorlesungen.
Dessen ungeachtet kann diese Art des
Unterrichts für beyde Theile sehr nützlich |
seyn, auch abgesehen davon, daß nun ein
Mahl in so vielen Ländern die Erhaltung
und die Fortschritte der wissenschaftlichen
und gelehrten Bildung hauptsächlich auf
solchen Anstalten beruht, bey welchen die
Einnahme für Vorlesungen eine wesentlich e
Rücksicht ist, damit die öffentlichen Cassen
nicht zu sehr belästigt werden. Für den
Lehrer ist der wahre Nutzen nicht sowohl
das Zusammentreffen mehrerer an demsel
ben Tage zu haltenden Vorlesungen, als
vielmehr die Gelegenheit, eine ganze Reihe
von Sätzen wiederholt durchzudenken, und
durch die Theilnahme der Zuhörer zum Be
richtigen, Erläutern und Beleben Derselben
veranlaßt zu werden 1).
Für die Zuhörer kommt besonders die
größere Deutlichkeit des mündlichen Vor
trags, die Rücksicht auf das Neuste, die
Freymüthigkeit, die Unbefangenheit?) da= | |
bey, die Gewöhnung an regelmäßiges, selbst
nach der Stunde abgemessenes, Arbeiten, | |
und dann der Aufenthalt in einer mehr oder
weniger fremden Stadt unter einer Menge
von