Kenntniß des Rechts.
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wohlfeile Einrichtung zum Nachholen der
ersten Stunden in Gang gekommen ist.
4) Vor einer solchen Ausführlichkeit einzeler
Bemerkungen ist man bey keinem Lehrer
mehr gesichert, als bey Dem, welcher über
Nichts eigene Untersuchungen angestellt hat.
Auf der andern Seite ist Dieß doch aber
auch nicht zu wünschen, denn Wer gar
keine Entdeckung macht, kann auch, die Entdeckungen ¬
Anderer selten recht verstehen.
Wer nicht vorwärts geht, kommt meistens
zurück. Auch fragt es sich noch gar sehr,
ob eine ganz verhaltnißmäßige, also immer
doch kurze, Berührung aller Lehren so unbedingt =
den Vorzug vor der, man könnte
sagen, zum Muster angestellten genauern
Erörterung einzeler verdiene?
Gewöhnlich wird ein Entwurf, was man
hören soll, von Hause mitgebracht, bey
welchem denn auf die neusten Veränderungen, =
die mit den Personen oder LehrArten
vorgegangen seyn mögen, meist keine Rücksicht ¬
genommen ist. Man hat schon versucht,
von Oben herab vorzuschreiben, Was Jeder =
hören soll, auch wohl in welcher Ordnung =
und bey Wem? Auch soll es schon
Proreckoren gegeben haben, welche jedem
NeuAnkommenden ihres Faches gleich bey
der s. g. Jnscription mit ihrem guten Rathe =
behülflich sind, seine AnfangsCollegien
läsen sie, die müsse er also bey ihnen
hören.
§. 42.
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