54 Allgem. Lehren v. dem Rechte überh.
auf der andern nach dem so sehr veränderlichen ¬
Osterfeste, und da Dieses doch meist
in den April fällt, so hat man denn der
Regel nach auch in so fern, wie freylich
in Rücksicht auf die Kälte ohnehin in Deutschland, =
einen längern Winter und einen kürzern =
Sommer. Der neuste Versuch, die
halben Jahre mehr gleich, die Ferien aber ungleich =
zu machen, besteht darin, daß den Montag ¬
nach dem 8. April und nach dem 14.
October angefangen und den Sonnabend
nach dem 17. August und nach dem 20.
Merz geschlossen werden soll. Ein Uebel,
welchem denn freylich auch hierdurch noch
nicht abgeholfen wird, ist die Ungleichheit
unter den einzelen Lehrern, was den Anfang =
und was das Ende betrifft. Um Dieses ¬
von meiner Seite nach Möglichkeit zu
vermindern, habe ich schon lange erklärt,
daß ich immer acht Tage nach der im gedruckten ¬
Verzeichnisse angegebenen Frist anfange, =
also drey Wochen nach Ostern und
drey Wochen nach Michaelis, und daß ich
in der Woche vor der Michaelis Woche und
in der vor der CharWoche schließe. Aus
begreiflichen Gründen sind die Lehrer mehr
geneigt, spät anzufangen als früh zu schließen, ¬
bey den Zuhörern ist es umgekehrt,
und deswegen ist es recht gut, wenn man
am Ende jedes Unterrichts für ein halbes
Jahr noch Etwas hat, was zur Noth auch
wegfallen könnte. Auf das mögliche Versäumen =
des Anfangs sind einiger Maßen
die s. g. Prolegomena berechnet, die z. B.
bey jedem meiner Vorträge sich auf die
Encyelopädie beziehen, nur nicht bey Dieser
selbst, wo aber eine möglichst bequeme und
wohlfeile