wolle er mir die Freyheit / so er sich über
andere Schrifften genommen / auch
über die Seinige gönnen.
Nun wohlan wir greiffen zu den er= =sten -
Punct, daß der Herr Autor sich nicht
wohl schicke / einen Extract aller Journale
zu schreiben. Wer einen Extract aller Journale -
schreiben will / muß hauptsächlich
2. requisita haben. 1) Muß er den Sinn
eines Autoris fassen können. Es hat
deswegen die gelehrte Welt einen Extract
aller Journale gewuͤnscht / damit man
selbige nicht alle selbst lesen und kauffen
dörffte. Wenn man nun dem Extrahenten -
nicht trauen darff / daß er den
mentem autoris werde capirt haben / so
ist diesem desiderio schlecht gerathen.
Und es ist ein requisitum eines excerpenten -
uberhaupt. Sobald ein excerptum -
den Sinn des Autoris verdrehet /
verliert es die Natur eines Excerpti. Wie
ubel nun der Herr Autor meinen Juristen
verstanden und excerpiret: Solches
will ich ihm aus einigen Passagen darthun. -
zn der Vorrede habe ich unte
andern gesetzt
in Jure ist die ratio eines
Gesetzes die naturliche Billigkeit/ oder
die Klugheit / oder aber es ist die besondere -
Max-Planck-Institut für
nverstätsbblochek
Greifswald
europäische Rechtsgeschichte