52 Allgem. Lehren v. dem Rechte überh.
steht darin oft ganz Dasselbe, nur etwa
in einer andern Sprache, oder aber das
eine oder das andere enthält Andeutungen,
welche für den Anfänger, erst durch den
mündlichen Vortrag selbst, aufhören sollen,
räthselhaft zu seyn 1), auch wohl bloße
Tabellen, im Gegentheil aber auch manches
nur zum Nachlesen Bestimmte. Bey dem
Vortrage ist oft die HauptAbsicht auf ein
Heft gerichtet, welches wohl gar, zu größerer ¬
Bequemlichkeit des Lehrers2) oder der r
Lernenden, in die Feder gesagt wird, statt
daß man, wenn es gedruckt würde, ganz
Dasselbe um gar Vieles wohlfeiler und
richtiger haben könnte. Die zu einem Vortrage =
bestimmte Zeit ist, nicht nur von einem ¬
Orte und von einem Lehrer, sondern
selbst von einem halben Jahre, wonach man
sie jetzt gewöhnlich bestimmt, zum andern,
sehr verschieden 3). Was den Lehrer betrifft, =
so ist oft über seinen Mangel an
Kenntnissen oder an Vortrag, oft über seine
Jugend, daß er erst lernen muß, oft über
sein Alter, daß er still steht, oft über seine
ausschließende Neigung zum Gelehrten, oft
über die zum unmittelbar Anzuwendenden,
oder auch wohl darüber, daß er den Unterricht ¬
für eine Nebenfache hält, über die
Unverhältnißmäßigkeit, besonders je nachdem =