Contents : Teutsches Staats-Magazin (Bd. 3 (1800))

Max-Planck-institut  fü
europäische  Re

290  XI.  Oeffentliche  Verhandlungen  wegen
sätze;  so  liegt  hier  kein  Sphinxisches  Räthsel  mehr,
sondern  die  laute  Sprache  in  der  Mitte,  daß  die
Königlich=Preußischen  Ober=  und  Unterämter  des
Fürstenthums  Bayreuth  sich  der  Eigenmacht  gebrauchen, -
  alte  Ansprüche  und  Urrechte  vorbilden, -
  und  zu  diesen  zurückgreifen,  da  durch  aber
alle  in  —  oder  an  den  —  zu  ihrer  beabsichtigenden -
  Landesausründung  gelegene  auswärtige
Gebiethstheile  dem  Brandenburgischen  Territorio -
  faktisch  unterwerfen  wollen,  ohne  sich  darum
zu  bekümmern,  daß  ihre  vorige  und  bisherige
bereits  reichs-  und  kreiskundige  Thathandlungen
das  offenbare  Gepräge  verpönter  Territorialverletzungen, -
  Besitzentsetzungen,  Arrestverfügungen
und  Exemtionen  auf  der  Stirne  tragen;  mithin
nicht  nur  mit  den  bekannten  Reichsgesetzen,  sondern -
  auch  den  eigenen  wiederholten  allergnädigsten -
  Versicherungen  Sr.  Königl.  Majestät  von
Preußen  in  dem  auffallendsten  Widerspruche  stehen; -
  auch  ohne  endlich  daran  zu  denken,  daß  es
nothwendig  für  den  gemeinen  und  größten  Theil
der  Nation  ein  sehr  gefährlich  —  und  folgenvolles -
  Beyspiel  seyn  müsse,  wenn  diejenigen,  denen
die  Beobachtung  der  Reichsverfassung  und  Gesetze -
  heilig  seyn  sollte,  sich  ohngescheut  darüber
hinaussetzen,  und  an  deren  Stelle  Eigenmacht,
Konvenienz  und  Jnteresse  geltend  machen  dürfen.
Die  Folgen  davon  sind  kaum  zu  berechnen,
treffen  aber,  früh  oder  spät,  ihre  Urheber  einst
um  so  gewisser  und  empfindlicher.
Es  ist  einmal  ein  Axiom  des  deutschen  Staatsrechts, -
  daß  die  unmittelbare  Reichsritterschaft
ein  Glied  des  ganzen  Reichskörpers  mit  ausmacht,
dessen  Verfassung,  wohlerworbene  Rechte,  Vorzüge -

Sen
NIEDERSÄCHSISCHE  STAATS-  UNE
von.  C
SITÄTSE
LIOTHE
            
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