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Quellen des Rechts.
beruhten. Eben Dieß sagen selbst die Eng
länder!), deren Wort law für Recht (§. 2.)
und deren Anhänglichkeit an ihre Parlaments
Acten, selbst an den Buchstaben, vielleicht
am Meisten dazu beygetragen hat, die
neuern nicht juristischen Schriftsteller bey
andern Völkern so viel von Gesetzen sprechen
zu machen 2). Unter den Jetztlebenden in
Deutschland kämpfen hierüber die Verthei
diger der gelehrten Rechtskenntniß mit den
Anhängern der GesetzBücher; zu Jenen
gehören aber bey Weitem nicht alle Pro
fessoren, und zu Diesen nicht alle Geschäffts
männer 3).
1) Blackstone (Commentaries on the lau
of England Vol. I. p. 74.) rühmt vom
common-law im Gegensatze des freylich
mit jedem Jahre weitläuftigern und von
welchem deswegen vor Kurzem Lord Stan
hope mit Recht vorgeschlagen hat, es auf
eine Auswahl zuruckzubringen, statute
law, mit Worten, die ich selbst für Die
jenigen, die erst Englisch lernen sollen, in
der Ursprache abdrucken lasse, nur mit Ver
deutschung der wenigen, welche weder aus
dem jetzigen Deutschen, noch aus dem Fran
zösischen zu verstehen sind: It is one of
(von) the characteristic marks of Englisk
liberty, that our common law depends
upon custom, which carries (führt) this
internal evidence (Zeugniß) of wisdom
along (zugleich) with it, that it probably
was
§ 4