fullscreen : Lehrbuch der juristischen Encyclopädie (100)

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Anhang.
fiel,  esteigern"  für  steigen  machen,  auch
ohne  den  Sinn  bey  Verträgen,  er  hört
Neues"  für  etwas  Neues,  "  sich  aussprechen", =
  "es  unterliegt  keinem  Zweifel"  statt
es  ist  keinem  Zweifel  unterworfen.  Sprachfehler =
  einer  Gegend,  die  man  sonst  nicht
zum  Muster  nimmt:  Rechtsame,  gesperrte
Sitze,  Academiker  §.  383.,  Töchterschule
§.  384.  "  Jene"  auch  für"  Diejenigen"
und  nicht  blos  als  Hinweisung  auf  etwas
schon  Bekanntes,  das  imperfectum  bey
einer  einzelen  und  neuen  Nachricht  "N.
ward  nach  N.  versetzt",  dagegen:  solcher
Mensch"  für  "  ein  solcher  Mensch",  oder
endlich  falsche  Uebersetzungen  aus  dem  Französischen, =
  z.  B.  ktes  handelt  sich  um"  oder
es  handelt  sich  von"  aus  il  s'agit,  gerade ¬
  wie  wenn  man  aus  "es  ist  davon  die
Rede"  sagen  wollte:  "il  en  est  le  discours" -
  e  fraglich"  oder  gar"  quästionirlich"
aus  iten  question",  "Umgegend"  aus
environs",  falsche  Nachahmungen  einer
fremden  SprachLehre,  z.  B.  des  Herrn  Hofda =
  “  Hofrath  N."  als  ein
raths  N.
Wort  anzusehen  ist  und  in  der  Mitte  keine
Aenderung  zuläßt.  Zu  welcher  Art  von
Fehlern  das  jetzt  so  beliebte  "in  Kenntniß
setzen,  gehört,  läßt  sich  kaum  sagen,  oder
daß  hinter:  und"  die  Ordnung  der  Wörter
geändert  wird,  z.  B.  "  N.  ist  gestorben  und
hat  A.  seine  Stelle  erhalten."  Des  Mangels ¬
  an  einheimischer  Bildung,  welchen  die
ganz  unbedenkliche  Aufnahme  ausländischer
Wörter  in  die  deutsche  Sprache  verräth,  jetzt
gar  nicht  zu  gedenken.
Kk  5
            
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