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Gesetzgebungspolitik.
Erstere fordern, dass das Recht seine
Verbindungen versage, deren äusseres
Anerkennung solchen
In dieser Beziehung
Dasein schon absolut unsittlich ist 3)
kann nun als unumstössliche Thatsache unseres sittlichen Bewu ¬
stseins das Verbot der Ehe zwischen Verwandten und
Verschwägerten in gerader Linie, dann der Ehe zwischen
Geschwistern bezeichnet werden; ob darüber hinaus Verbindungen ¬
zwischen Verwandten und Verschwägerten der
Sitte widerstreiten, hängt schon von der einem bestimmten
Volke eigenthümlichen Auffassung ab; und der Grad ihrer
Stärke und ihrer Verbreitung wird hierüber entscheiden, ob
der Gesetzgeber die Vermeidung solcher Verbindungen eben
der Sitte selbst überlassen oder sie auch gesetzlich verhindern ¬
soll. Dass Letzteres in Deutschland der Fall wäre, lässt
sich nicht entschieden behaupten, und es kann daher auch
dem neuen Reichsgesetze der Vorwurf der Unsittlichkeit nicht
gemacht werden.
Aber neben ethischen Momenten kommen, wie erwähnt,
bei dieser Frage noch andere Rücksichten in Betracht. Unter
diesen drängt sich insbesondere in den Vordergrund die durch
die Erfahrung bestätigte Thatsache, dass Ehen unter Verwandten ¬
einen nachtheiligen Einfluss auf das physische und
geistige Wohl der Nachkommenschaft ausüben und häufig
wiederholt zur vollständigen Degeneration führen 9).
Von diesem Gesichtspunkt aus wäre zu erwägen, ob nicht
3) Dieser Grund wird im römischen Rechte sehr häufig mit Nachdruck ¬
hervorgehoben, so l. 14, § 2, l. 42, pr. D. de ritu nupt. 23, 2. l. 1,
§ 3, D. de concub. 25, 7, 1. 4. C. de nupt. 5, 4.
3) S. Moufang, Das Verbot der Ehe zwischen Verwandten im
Katholik N. F. IX. (1863), S. 150 fg., worin auch ärztliche Autoritäten
angeführt sind; vgl. auch dessen Rede im deutschen Reichstag bei Berathung ¬
des Ehegesetzes. Stenogr. Bericht, 2. Legislatur-Periode, 2. Sess.,
S. 1036. Jn neuerer Zeit ist die Frage über die Schädlichkeit der Ehe
unter Blutsverwandten lebhaft erörtert, s. George H. Darwin, Ehen
zwischen Geschwisterkindern, ein Vortrag in der statist. Gesellschaft zu
London, deutsch (Leipzig 1876), mit einem Vorworte von Otto Zachariae, ¬
worin auch die neuere Literatur für und gegen angegeben ist.