Full text: Lehrbuch der juristischen Encyclopädie

IV. Peinliches Recht. C. Heut. Recht. 501 
etwa der Thäter selbst: Jncest, Verkupe 
lung, leichtfertige Beywohnung und wider 
natürliche Wohlust). Verbrechen gegen das 
gemeine Wesen sind Hochverrath, beleidigte 
Majestät, widerrechtliche Bewerbung um 
eine Stelle, Mißbrauch der obrigkeitlichen 
Gewalt, Cassen Angriff, und eine Menge 
Uebertretungen einzeler Befehle, besonders 
auch der einem gewissen Stande gegebenen, 
wie z. B. dem der Krieger (Subordina 
tionsfehler, Desertion u. s. w.). Unbegreif 
licher Weise wird die NichtBeobachtung 
der Verbannung und die Flucht aus dem 
Gefängnisse von Vielen gar nicht für straf 
bar gehalten. 
§. 453. 
Strafen. 
Die Strafen gehen auf das Leben Lein 
den 
fache oder geschärfte Lebens Strafen), 
Leibes 
Körper (öffentliche Arbeits Strafen, 
die 
Strafen, besonders bey Soldaten, | | 
die 
Freyheit (Gefängniß, Verweisung, | | 
Ab 
Ehre, das Vermögen, wohin auch die 
eines 
setzung und selbst auch die Entlassung 
Das 
öffentlichen Beamten gerechnet wird. 
zwar 
Ermessen des Richters ist oft dadurch 
etwas beschränkt, im Grunde aber doch 
auch 
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