Full text : Lehrbuch der juristischen Encyclopädie (100)

IV.  Peinliches  Recht.  C.  Heut.  Recht.  501
etwa  der  Thäter  selbst:  Jncest,  Verkupelung, ¬
  leichtfertige  Beywohnung  und  widernatürliche =
  Wohlust).  Verbrechen  gegen  das
gemeine  Wesen  sind  Hochverrath,  beleidigte
Majestät,  widerrechtliche  Bewerbung  um
eine  Stelle,  Mißbrauch  der  obrigkeitlichen
Gewalt,  Cassen  Angriff,  und  eine  Menge
Uebertretungen  einzeler  Befehle,  besonders
auch  der  einem  gewissen  Stande  gegebenen,
wie  z.  B.  dem  der  Krieger  (Subordinationsfehler, ¬
  Desertion  u.  s.  w.).  Unbegreiflicher ¬
  Weise  wird  die  NichtBeobachtung
der  Verbannung  und  die  Flucht  aus  dem
Gefängnisse  von  Vielen  gar  nicht  für  strafbar =
  gehalten.
§.  453.
Strafen.
Die  Strafen  gehen  auf  das  Leben  Leinden =

fache  oder  geschärfte  Lebens  Strafen),
LeibesKörper =
  (öffentliche  Arbeits  Strafen,
die
Strafen,  besonders  bey  Soldaten,  |  |
die
Freyheit  (Gefängniß,  Verweisung,  |  |
AbEhre, =
  das  Vermögen,  wohin  auch  die
eines
setzung  und  selbst  auch  die  Entlassung
Das
öffentlichen  Beamten  gerechnet  wird.
zwar
Ermessen  des  Richters  ist  oft  dadurch
etwas  beschränkt,  im  Grunde  aber  doch
auch
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