Full text: Lehrbuch der juristischen Encyclopädie

498 II. Oeffentl. Recht. 2. Uebrige Theile. 
dächtigen gerichtete Untersuchung vorbereiten 
den, Handlungen (der instruction) und 
Dieser selbst (der mise en accusation) wird 
dadurch bezeichnet, daß man Jene die Ge 
neral- und Diese die SpecialInquisition 
nennt. 
5. 448. 
GeneralInquisition. 
Zü der GeneralInquisition ist ein hin 
reichender Grund erfoderlich. Sie bestehe 
in der Besichtigung der äußern Spuren des 
Verbrechens, besonders der Zergliederung 
eines Leichnams, wobey das s. g. Visum 
Repertum nicht neue Umstände, sondern nur 
Beurtheilung Derselben, wie sie in dem 
Sections Protocolle stehen, enthalten darf, 
und in summarischen Verhören, wobey auch 
wohl die Verhaftung vorkommt. Der son 
derbare Ausdruck Corpus delicti wird jetzt 
kunstmäßig für den That Bestand des Ver 
brechens, daß ein Solches begangen worden 
sey, genommen. 
. 
§. 449. 
SpecialInquisition. 
Die Special Jnquisition fängt mit dem 
Verhöre über Artikel an, die gegen einen 
bestimm=
	        
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