498 II. Oeffentl. Recht. 2. Uebrige Theile.
dächtigen gerichtete Untersuchung vorbereiten
den, Handlungen (der instruction) und
Dieser selbst (der mise en accusation) wird
dadurch bezeichnet, daß man Jene die Ge
neral- und Diese die SpecialInquisition
nennt.
5. 448.
GeneralInquisition.
Zü der GeneralInquisition ist ein hin
reichender Grund erfoderlich. Sie bestehe
in der Besichtigung der äußern Spuren des
Verbrechens, besonders der Zergliederung
eines Leichnams, wobey das s. g. Visum
Repertum nicht neue Umstände, sondern nur
Beurtheilung Derselben, wie sie in dem
Sections Protocolle stehen, enthalten darf,
und in summarischen Verhören, wobey auch
wohl die Verhaftung vorkommt. Der son
derbare Ausdruck Corpus delicti wird jetzt
kunstmäßig für den That Bestand des Ver
brechens, daß ein Solches begangen worden
sey, genommen.
.
§. 449.
SpecialInquisition.
Die Special Jnquisition fängt mit dem
Verhöre über Artikel an, die gegen einen
bestimm=