Inhaltsverzeichnis : Commentar über den Code Napoleon (3)

Register.
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und
Testirers  kann  eine  Klage  auf  Widerist =
  Besitzer  im  guten  Glauben,
Die
ruf  des  Legats  begründen.  II.  225.
Besitzer  im  bösen  Glauben?  17.
Beschluß.  Gegen  den  Beschluß  des
von  dem  Besitzer  in  gutem  GlauFamilienraths =
  zur  Ernennung  des  Vorben =
  gemachten  Anlagen  muß  der  Elmundes =
  kann  sich  derselbe  an  das  Trigenthümer =
  erstatten.  20.  Durch  einen
bunal  erster  Jnstanz  wenden,  I.  370.
ununterbrochenen  dreyfigjährigen  Vesitz =
  erwirdt  der  Eigentlümer  den  Geeben =
  dies  kann  er  ihnn  bei  seiner
Ausschließung  oder  Absetzung.  375.  Der
auß  des  auf  sein  Grundstück  hinunter
Beschlust  des  Familienraths  über  den
fließenden  Wassers,  4.  so  wie  jede
andere  Servitut.  62.  Die  regelmäsiierkauf =
  der  unbeweglichen  Sachen  des
gen  Erben  treten  in  den  Besitz  des
Minterjährigen  musi  erst  dem  TribuVermögens =
  ipso  jure  ein;  die  unrenal =
  erster  Jnstanz  zur  Bestätigung  vorgelegt =
  werden.  381.
gelmasigen  müssen  aber  um  Einweisung =
  in  den  Besitz  bitten,  89.  auch  die
Beschreibung.  Der  Nießbraucher  darf
unehelichen  Kinder,  117.  der  überledie =
  Benutzung  der  ihm  zum  Nießibende =
  Ehegatte,  der  Staat,  122.  das
brauch  gegebenen  unbeweglichen  Sace
in  einem  Hospiz  auferzogene  Kind,
nicht  eher  anfangen,  als  bis  er  eine
124.  der  Universallegatar,  214  und
Beschreibuing  derselben  hat  aufnehmen
Wenn
lassen.  11.
der  Particulariegatar.  216.
4.  Dieselbe  Pflicht  hat
gleich  der  Beschenkte  schon  im  Besitz
auch  der  Gebraucher  42.  und  der  Wohder =
  ihm  geschenkten  Sache  war,
ner.  44.  Wenn  der  Vermiether  und
findet  doch  die  Aufhebung  der  SchenNieiber =
  zusammen  eine  Beschreibung
kung  wegen  nachgeborner  Kinder  statt.
der  vermletheten  Suche  aufgenommen
Erst  nach  einem  Besitze  von
baben,  muß  sie  ganz  in  demselben  Zu194. =

dreysig  Jahren  wird  der  Widerruf  der
stande  zurückgegeben  werden.  Ill.  184.
Schenkung  verjährt.  196.  Dem  TeVeral. =

Protoroll.  Verzeichneß.
stamentsexecutor  kann  der  Besitz  des
Besitz.  Nach  ersolgter  Abwesenheitserbeweglichen =
  Vermögens  der  Erbschaft
tifrung  werden  die  Jnteressenten  in
nur  auf  Ein  Jahr  eingeräumt  werden =
  vorläufigen  Besitz  eingewielen.  I.
224.
den.  219.  Wenn  man  eine  bewegliche
Beariff  des  vorläusigen  Brsttzes.
227.
Sache  mehreren  Personen  nach  einanWaun =
  er  desinitiv  aufgehoben
der  zu  überliefern  versprochen  hat,  so
wird?  229.  Wie  die  aufgehobene  Abhat =
  der  redliche  Besitzer  den  Vorzug.
wesenheitverklärung  auf  ihn  wirkt?  229.
Zur  Gültigkeit  der  Deposier =
  Besitzstand  kann  die  Chegatten
111.  10.
tion  wird  erfordert,  das  der  Schuldnicht =
  befreuen,  ihre  Heurathourkunde
ner  den  Lesitz  der  angebotenen  Sache
vorzuzeigen,  259.  bewirkt  aber,  unteraufgegeben =
  habe.  51.  Mehrere  durch
stütt  von  der  Heyratheurkunde,  daß
den  Besitznand  unterstützte  Anerkendie =
  Eheaatten  mit  ihrer  Nichtigkeitonungsurkunden =
  befrrnen  von  der  Vorklage =
  wegen  derselben  nicht  gehört  werlegung =
  der  Primordialurkunde.
den.  200.  Durch  den  Besitzstand  könWenn =
  dem  Ebegatten  schon  vor  der
nen  stinder  die  Rechtmäsigkeit  ihrer
Ehe  der  Besitz  einer  unbeweglichen
Geburt  beweisen.  260.  315  f.  Ein  mit
Sache  zustand,  so  fällt  sie  nicht  in
der  Geburtsurkunde  übereinstimmender
die  Gütergemeinschaft  101.  Wenn
Besitz  kann  nicht  in  Anspruch  genonder =
  Käufer  im  Besitze  der  gekauften
men  werden.  316.  Der  Besitzer  hat
Sache  gestört  wurce,  braucht  er  den
rin  Recht  auf  die  von  seiner  Sache
Kaufpreis  vor  anfgehobener  Stötung
hervergebrachten  Früchte,  II.  17.  Wer
nicht
Nu  3
            
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