Register.
341
und
Testirers kann eine Klage auf Widerist =
Besitzer im guten Glauben,
Die
ruf des Legats begründen. II. 225.
Besitzer im bösen Glauben? 17.
Beschluß. Gegen den Beschluß des
von dem Besitzer in gutem GlauFamilienraths =
zur Ernennung des Vorben =
gemachten Anlagen muß der Elmundes =
kann sich derselbe an das Trigenthümer =
erstatten. 20. Durch einen
bunal erster Jnstanz wenden, I. 370.
ununterbrochenen dreyfigjährigen Vesitz =
erwirdt der Eigentlümer den Geeben =
dies kann er ihnn bei seiner
Ausschließung oder Absetzung. 375. Der
auß des auf sein Grundstück hinunter
Beschlust des Familienraths über den
fließenden Wassers, 4. so wie jede
andere Servitut. 62. Die regelmäsiierkauf =
der unbeweglichen Sachen des
gen Erben treten in den Besitz des
Minterjährigen musi erst dem TribuVermögens =
ipso jure ein; die unrenal =
erster Jnstanz zur Bestätigung vorgelegt =
werden. 381.
gelmasigen müssen aber um Einweisung =
in den Besitz bitten, 89. auch die
Beschreibung. Der Nießbraucher darf
unehelichen Kinder, 117. der überledie =
Benutzung der ihm zum Nießibende =
Ehegatte, der Staat, 122. das
brauch gegebenen unbeweglichen Sace
in einem Hospiz auferzogene Kind,
nicht eher anfangen, als bis er eine
124. der Universallegatar, 214 und
Beschreibuing derselben hat aufnehmen
Wenn
lassen. 11.
der Particulariegatar. 216.
4. Dieselbe Pflicht hat
gleich der Beschenkte schon im Besitz
auch der Gebraucher 42. und der Wohder =
ihm geschenkten Sache war,
ner. 44. Wenn der Vermiether und
findet doch die Aufhebung der SchenNieiber =
zusammen eine Beschreibung
kung wegen nachgeborner Kinder statt.
der vermletheten Suche aufgenommen
Erst nach einem Besitze von
baben, muß sie ganz in demselben Zu194. =
dreysig Jahren wird der Widerruf der
stande zurückgegeben werden. Ill. 184.
Schenkung verjährt. 196. Dem TeVeral. =
Protoroll. Verzeichneß.
stamentsexecutor kann der Besitz des
Besitz. Nach ersolgter Abwesenheitserbeweglichen =
Vermögens der Erbschaft
tifrung werden die Jnteressenten in
nur auf Ein Jahr eingeräumt werden =
vorläufigen Besitz eingewielen. I.
224.
den. 219. Wenn man eine bewegliche
Beariff des vorläusigen Brsttzes.
227.
Sache mehreren Personen nach einanWaun =
er desinitiv aufgehoben
der zu überliefern versprochen hat, so
wird? 229. Wie die aufgehobene Abhat =
der redliche Besitzer den Vorzug.
wesenheitverklärung auf ihn wirkt? 229.
Zur Gültigkeit der Deposier =
Besitzstand kann die Chegatten
111. 10.
tion wird erfordert, das der Schuldnicht =
befreuen, ihre Heurathourkunde
ner den Lesitz der angebotenen Sache
vorzuzeigen, 259. bewirkt aber, unteraufgegeben =
habe. 51. Mehrere durch
stütt von der Heyratheurkunde, daß
den Besitznand unterstützte Anerkendie =
Eheaatten mit ihrer Nichtigkeitonungsurkunden =
befrrnen von der Vorklage =
wegen derselben nicht gehört werlegung =
der Primordialurkunde.
den. 200. Durch den Besitzstand könWenn =
dem Ebegatten schon vor der
nen stinder die Rechtmäsigkeit ihrer
Ehe der Besitz einer unbeweglichen
Geburt beweisen. 260. 315 f. Ein mit
Sache zustand, so fällt sie nicht in
der Geburtsurkunde übereinstimmender
die Gütergemeinschaft 101. Wenn
Besitz kann nicht in Anspruch genonder =
Käufer im Besitze der gekauften
men werden. 316. Der Besitzer hat
Sache gestört wurce, braucht er den
rin Recht auf die von seiner Sache
Kaufpreis vor anfgehobener Stötung
hervergebrachten Früchte, II. 17. Wer
nicht
Nu 3