458 II. Oeffentl. Recht. 2. Uebrige Theile.
deutschen Reichs und die Verwandlung dieser
Regierungen in souveraine, die Uebermacht
(Präponderanz) Frankreichs über seine Ver
bündeten waren Neuerungen in der Art,
den Erfolg zu benutzen. Zu Beydem ge
hörte das ContinentalSystem. Bey dem
Umsturze der französischen Uebermacht ver
sprachen die persönlichen Zusammenkünfte so
vieler gekrönten Häupter weit mehr Ein
tracht; besonders ist denn zu wünschen, daß
die Grundsätze des christlichen, nachher
auch auf die Sicherheit der NichtChristen
ausgedehnten, Bündnisses allgemein befolgt
werden.
B. Quellen.
§. 393.
Quellen des KriegsRechts.
Jedes deutsche Land hat über sein
KriegsWesen eigene Gesetze (Reglements,
Kriegs Artikel), und Diese sind zuweilen nicht
gedruckt, und neuerlich wenigstens nicht ge
sammelt, wie es sonst in dem Corpus ju
ris militaris der Fall war.
§. 394.