Full text: Lehrbuch der juristischen Encyclopädie

458 II. Oeffentl. Recht. 2. Uebrige Theile. 
deutschen Reichs und die Verwandlung dieser 
Regierungen in souveraine, die Uebermacht 
(Präponderanz) Frankreichs über seine Ver 
bündeten waren Neuerungen in der Art, 
den Erfolg zu benutzen. Zu Beydem ge 
hörte das ContinentalSystem. Bey dem 
Umsturze der französischen Uebermacht ver 
sprachen die persönlichen Zusammenkünfte so 
vieler gekrönten Häupter weit mehr Ein 
tracht; besonders ist denn zu wünschen, daß 
die Grundsätze des christlichen, nachher 
auch auf die Sicherheit der NichtChristen 
ausgedehnten, Bündnisses allgemein befolgt 
werden. 
B. Quellen. 
§. 393. 
Quellen des KriegsRechts. 
Jedes deutsche Land hat über sein 
KriegsWesen eigene Gesetze (Reglements, 
Kriegs Artikel), und Diese sind zuweilen nicht 
gedruckt, und neuerlich wenigstens nicht ge 
sammelt, wie es sonst in dem Corpus ju 
ris militaris der Fall war. 
§. 394.
	        
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