Objekt : Darstellung des ungarischen Privat-Rechtes (4)

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se  eine  Liste  der  im  künftigen
appellirten  Proce
Gerichts=Termine  vorzunehmenden  Rechtsstreite
damit  dieselbe  zur  Kenntniß
verfertigt,  und  |
aller  betreffenden  Parteyen  gelange,  in  der  Procuratorie ¬
  der  königlichen  Tafel  ausgesetzt.
Aan
Siebentes  Capitel.
a
Von  den  im  Processe  geltenden  Einreden  oder
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den  abwehrenden  Mitteln  (de  exceptionibus
  seu  mediis  depulsoriis).
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3
3
§.  1627.
Jede  Erklärung  der  streitenden  Parteyen,  mittelst ¬
  welcher  die  eine  sich  bemüht,  die  Absicht  der
anderen  zu  vereiteln,  wird  überhaupt  eine  Einrede,
  ein  Einwand  genannt.
..
F.  1628.
Aus  diesem  fließt,  daß  nicht  nur  der  Beklagte =
  wider  die  Verfahrungsart  des  Klägers
sondern  auch  dieser  wider  die  Vertheidigung  des
Beklagten,  z.  B.  wider  die  Glaubwürdigkeit
seiner  Urkunden,  Einwendungen  machen  könne.
            
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