I. Kirchen Recht. C. Heutiges Recht. 441
durch welchen Diese alle weniger wichtig geworden ¬
sind, der Pabst. Er wird von und
aus den siebenzig Cardinälen (cardinales
episcopi, card presbyteri und card, diaconi) ¬
im Conclave gewählt, sie bilden sein
Consistorium, und aus ihnen sind einzelne
Congregationen wenigstens mit besetzt. Sein
höchster GerichtsHof ist die rota mit ihren
Auditoren, seine Canzley für GnadenSachen ¬
ist die Datarie, seine Nuncien haben
oft s. g. Facultäten.
5.
373.
Priester und Diaconen.
Die zweythöchste Stufe ist die der Priester, ¬
welche zum Messelesen und andern Verrichtungen =
der Seelsorge (cura animarum)
fähig macht. Jede Parochie hat einen Priester ¬
zum parochus, curatus. Die Diaconen =
und Subdiaconen, und vollends die niedern ¬
Weihen sind hauptsächlich nur als Stufen =
zu den höhern bedeutend.
§. 374.
Kirchliche Gesellschaften.
Sowohl Geistliche als Laien bilden oft
besondre Gesellschaften, worunter die Mönchsund =
Nonnen Klöster mit den drey feyerlichen
Gelübden (votum castitatis, paupertatis
und
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