fullscreen : Lehrbuch der juristischen Encyclopädie (100)

I.  Kirchen  Recht.  C.  Heutiges  Recht.  441
durch  welchen  Diese  alle  weniger  wichtig  geworden ¬
  sind,  der  Pabst.  Er  wird  von  und
aus  den  siebenzig  Cardinälen  (cardinales
episcopi,  card  presbyteri  und  card,  diaconi) ¬
  im  Conclave  gewählt,  sie  bilden  sein
Consistorium,  und  aus  ihnen  sind  einzelne
Congregationen  wenigstens  mit  besetzt.  Sein
höchster  GerichtsHof  ist  die  rota  mit  ihren
Auditoren,  seine  Canzley  für  GnadenSachen ¬
  ist  die  Datarie,  seine  Nuncien  haben
oft  s.  g.  Facultäten.
5.
373.
Priester  und  Diaconen.
Die  zweythöchste  Stufe  ist  die  der  Priester, ¬
  welche  zum  Messelesen  und  andern  Verrichtungen =
  der  Seelsorge  (cura  animarum)
fähig  macht.  Jede  Parochie  hat  einen  Priester ¬
  zum  parochus,  curatus.  Die  Diaconen =
  und  Subdiaconen,  und  vollends  die  niedern ¬
  Weihen  sind  hauptsächlich  nur  als  Stufen =
  zu  den  höhern  bedeutend.
§.  374.
Kirchliche  Gesellschaften.
Sowohl  Geistliche  als  Laien  bilden  oft
besondre  Gesellschaften,  worunter  die  Mönchsund =
  Nonnen  Klöster  mit  den  drey  feyerlichen
Gelübden  (votum  castitatis,  paupertatis
und
Ee  5
            
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