88
Damit aber die Amortisation einer derley
indebite haften sollenden Schuldpost bewilliget werden =
kann, muß diese Schuldpost nach dem HofDekret =
vom 15. März 1784 Nro. 262 in der Justiz=Sammlung =
a) bereits über 50 Jahre haften, ohne daß
sich Jemand des Kapitals oder der Jnteressen halber =
gemeldet hat;
b) weder der Schuldschein noch die allenfälligen =
Cessionen dürfen auf einen wissentlich lebenden
Gläubiger, oder Corpus, das nicht abstirbt, oder
Cessionar lauten, noch dürfen derselben, Erben bekannt =
seyn;
c) Der Termin zur Anmeldung muß in dem
Amortisations=Edicte auf ein Jahr und 45 Tage
mit der Klausel ausgesetzt werden, daß diese Schuldpost, =
wenn sich derjenige, der einen Anspruch zu
haben glaubt, binnen dieser Zeit nicht meldet, auf
ferneres Anlangen des Amortisations=Werbers ohne =
weiters als getödtet erkläret werden würde.
Dieses Gesuch wird mit dem Bescheide erlediget: =