Inhaltsverzeichnis : Wanggo, Cajetan: Grundbuchslehre oder Abhandlung von der Verfassung der Grundbücher und von der Ausführung der bey Grundbuchsämtern vorkommenden Geschäfte

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Damit  aber  die  Amortisation  einer  derley
indebite  haften  sollenden  Schuldpost  bewilliget  werden =
  kann,  muß  diese  Schuldpost  nach  dem  HofDekret =
  vom  15.  März  1784  Nro.  262  in  der  Justiz=Sammlung =

a)  bereits  über  50  Jahre  haften,  ohne  daß
sich  Jemand  des  Kapitals  oder  der  Jnteressen  halber =
  gemeldet  hat;
b)  weder  der  Schuldschein  noch  die  allenfälligen =
  Cessionen  dürfen  auf  einen  wissentlich  lebenden
Gläubiger,  oder  Corpus,  das  nicht  abstirbt,  oder
Cessionar  lauten,  noch  dürfen  derselben,  Erben  bekannt =
  seyn;
c)  Der  Termin  zur  Anmeldung  muß  in  dem
Amortisations=Edicte  auf  ein  Jahr  und  45  Tage
mit  der  Klausel  ausgesetzt  werden,  daß  diese  Schuldpost, =
  wenn  sich  derjenige,  der  einen  Anspruch  zu
haben  glaubt,  binnen  dieser  Zeit  nicht  meldet,  auf
ferneres  Anlangen  des  Amortisations=Werbers  ohne =
  weiters  als  getödtet  erkläret  werden  würde.
Dieses  Gesuch  wird  mit  dem  Bescheide  erlediget: =

            
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