I. Kirchen Recht. B. Quellen. 435
Schreiben. Daß die Eintheilung in drey
Theile Aehnlichkeit mit der ehemals so gewöhnlichen ¬
Eintheilung der Pandecten hat,
ist wohl noch nicht bemerkt worden; der erste =
handelt von geistlichen Personen und
heißt Distinctiones, der zweyte, von geistlichen
Gerichten, ist in Causae und quaestiones
getheilt, wobey aber auch eine Art von inforzare ¬
vorkommt, nämlich in der drey und
dreyßigsten der sechs und dreyßig causae
die Lehre von der Buße, der man es ansieht, ¬
daß sie nicht ursprünglich dahin gehörte,
denn sie ist, wie der dritte, von den Sacramenten ¬
(de consecratione), auch wieder
in distinctiones getheilt 1). Das Wort
Palea bey manchen Stellen ist der Nahme
Dessen, der Zusätze gemacht hat. Die
Glosse ist von Joannes Teutonicus.
*) Die einzelen Stellen führte man sonst mit
den AnfangsWorten an, z. B. der c(anon)
Redintegranda. Jetzt braucht man hier
ohne Bedenken Zahlen, z. B. bey dieser
Stelle, die aus dem zweyten Theile ist,
c(anon) 3. C(ausa) 3. qu(aestio) 1. Die
andern Theile führt man mit der Zahl des
canon und der (Distinctio) an, und dann
kommt es darauf an, ob kein Zusatz dabey
steht, oder aber der de poenitentia, oder
der de consecratione. Jenes bedeutet den
ersten, Dieses die Einschaltung des zweyten,
und das Letzte den dritten Theil.
Ee 2
§. 365.